Skip to main content

70 Jahre Grundgesetz

Wie die hohen Gerichte nach Karlsruhe kamen

Mit der Residenz des Rechts ist Konrad Adenauer nie so recht warm geworden. Es ging schon damit los, dass er den Bundesgerichtshof viel lieber in seiner Heimatstadt Köln als in Karlsruhe angesiedelt hätte. Und später musste er sich auch noch mit den selbstbewussten Bundesverfassungsrichtern rumärgern. „Dat ham wir uns so nich vorjestellt“, monierte der erste deutsche Bundeskanzler.

None
In der Residenz des Rechts: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Karlsruher Prinz-Max-Palais bis 1969 seinen ersten Amtssitz. Foto: abw

Konrad Adenauer hatte sich das anders vorgestellt. Er plädierte für Köln. Der erste deutsche Bundeskanzler wollte den Bundesgerichtshof (BGH) partout in seiner Heimatstadt ansiedeln. Hätte er sich im Sommer 1950 durchgesetzt, wäre Karlsruhe wohl auch leer ausgegangen, als das Ringen um den Sitz des Bundesverfassungsgerichts anhob.

Nichts wäre es geworden mit der Residenz des Rechts in Badens ehemaliger Hauptstadt. Und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würde sich im Wonnemonat des Jahres 2019 kaum auf den Weg nach Karlsruhe machen, um hier eine Rede zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes zu halten. Vom 22. bis 25. Mai ist in der Fächerstadt ein „VerfassungsFEST“ angesagt.

Karlsruhe fürchtete den Absturz in die Bedeutungslosigkeit

Karlsruhe hatte sich ganz schön ins Zeug gelegt, als es um die juristische Wurst ging. Kein Wunder: Als das Grundgesetz in Kraft trat, spielte die landespolitische Musik bereits in Stuttgart, damals Hauptstadt des Nachkriegslandes Württemberg-Baden. Und das Damoklesschwert einer Südweststaatsgründung schwebte über der Fächerstadt.

Karlsruhe fürchtete, in der Bedeutungslosigkeit zu versinken – und buhlte vorausschauend um die Ansiedlung von Bundesbehörden. Im Herbst 1949 ließ Oberbürgermeister Friedrich Töpper den Kanzler wissen, dass Karlsruhe ganz besonders an der Errichtung einer „bundeszentralen Justizbehörde“ interessiert sei. Ein Gebäude für den Bundesgerichtshof hatte man auch anzubieten: das Erbgroßherzogliche Palais an der Ecke Kriegs- und Herrenstraße. Es hatte den Weltkrieg einigermaßen unversehrt überstanden.

Ringen um die Residenz des Rechts

Bundesjustizminister Thomas Dehler, ein Liberaler, war von dem neobarocken Gebäude angetan – er nahm Karlsruhe in die engere Wahl. Doch hatten immerhin zwölf Städte, darunter Adenauers geliebtes Köln, ihren Hut in den Ring geworfen – und die Konkurrenz zog im Ringen um den Bundesgerichtshof nicht gerade die Samthandschuhe an.

"Spione" fotografieren das falsche Gebäude

Die Badischen Neuesten Nachrichten berichteten, dass sogar „Spione“ nach Karlsruhe geschickt worden seien: Sie sollten mit Hilfe von Fotos beweisen, dass das von Karlsruhe angebotene Gebäude eine Ruine sei, dass man es unmöglich innerhalb weniger Monate für den Bundesgerichtshof herrichten könne. Blöd nur, dass die „Spione“ das Erbgroßherzogliche Palais mit dem ehemaligen Residenzschloss verwechselten, das tatsächlich in Trümmern lag. Auch die vom Kanzleramt aufgestellte Behauptung, wonach in Karlsruhe nicht genug Unterkünfte für die Richter und Bediensteten aufzutreiben seien, konnte die Stadtverwaltung trotz großer Wohnungsnot widerlegen.

None
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Das ehemalige Erbgrossherzogiche Palais ist heute das Hauptgebaeude des BGH. Foto: imago images / Peter Sandbiller

Adenauer kommt nicht zur Eröffnung des BGH

Die Beharrlichkeit Karlsruhes, das bei seinen Bemühungen um die Ansiedlung des BGH entschiedene Unterstützung aus Stuttgart erfuhr, zahlte sich aus: Am 26. Juli 1950 fiel im Bundestag die Entscheidung für die ehemalige badische Hauptstadt, am 8. Oktober 1950 wurde der BGH im Erbgroßherzoglichen Palais eröffnet. Mit dabei war Bundespräsident Theodor Heuss. Der ebenfalls angekündigte Bundeskanzler Konrad Adenauer hingegen schmollte. Vielleicht blieb er dem Festakt aber auch fern, weil ihm die Sache mit den Spionen peinlich war.

Danach geht es ums Bundesverfassungsgericht

Immerhin: Der erste Schritt zur Residenz des Rechts war getan. Als nunmehriger Sitz des Bundesgerichtshofs hatte Karlsruhe gute Karten, als es ums Bundesverfassungsgericht ging. Dafür hatte die Stadt ebenfalls ein Gebäude aus großherzoglicher Zeit angeboten: das Prinz-Max-Palais in der Karlstraße. (In das vom Architekten Paul Baumgarten entworfene Gebäude im Schlossbezirk zog das Gericht erst am 6. Mai vor 50 Jahren um.) Zwar hatte es zunächst auch starke Stimmen für den Standort Berlin gegeben – doch dessen Insellage „mitten in der Ostzone“ weckte Zweifel, dass dort die Unabhängigkeit der Verfassungshüter gewahrt werden könnte.

"Vorerst" Karlsruhe

Justizminister Dehler jedenfalls trat schon aus praktischen Gründen dafür ein, die beiden obersten Bundesgerichte am selben Ort zu etablieren. Diesmal ließ sich Adenauer überzeugen. Am 4. Mai 1951 entschied der Bundestag, dass der Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sein sollte – „vorerst“, wie es damals mit Blick auf die Teilung Deutschlands hieß. Am 7. September 1951 nahmen 23 Bundesverfassungsrichter und eine Bundesverfassungsrichterin die Arbeit im Prinz-Max-Palais auf.

Adenauer hatte sich „dat nich so vorjestellt“

Zur offiziellen Eröffnung drei Wochen später erschien auch der Bundeskanzler. So richtig warm sollte Adenauer mit der Residenz des Rechts allerdings nicht werden. Allzu selbstbewusst für seinen Geschmack pochte das junge Bundesverfassungsgericht auf seinen Status als Verfassungsorgan. Und dass die Richter sich vor keinen politischen Karren spannen lassen wollten, bekam Adenauer bald selbst zu spüren. Was er Ende 1952 übellaunig kommentierte: „Dat ham wir uns so nich vorjestellt“.

Der 70. Geburtstag des Grundgesetzes wird in der Residenz des Rechts gebührend gefeiert. Hier geht es zum Eröffnung Karlsruher VerfassungsFEST.

nach oben Zurück zum Seitenanfang