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Langes Vorstrafenregister

Gerichtsverhandlung in Bretten: Brüder planen Drogendeal über Whatsapp

Zwei Brüder sollen einem Bekannten Amphetamin und Kokain zum Verkauf angeboten haben. Ein Chatverlauf war das entscheidende Beweismittel vor dem Amtsgericht in Bretten.

An einem Gebäudeeingang ist ein Schild mit „Amtsgericht Bretten“ zu sehen.
Die Polizei durchsuchte die Wohnung eines Bekannten der beiden Angeklagten. Foto: Christof Bindschädel

Sich über einen WhatsApp-Chat zu einer Straftat zu verabreden, kann zum Verhängnis werden. Das wurde vor dem Amtsgericht in Bretten deutlich. In einer Verhandlung ging es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Gericht verurteilte einen der beiden Angeklagten zu einer Haftstrafe und sprach den zweiten Angeklagten frei. Was war geschehen?

Die beiden Angeklagten sind Brüder. Einer der Angeklagten hat Amphetamine und Kokain zum Verkauf angeboten. Mit dem Verkaufserlös wollte er Schulden seines Bruders tilgen. Über WhatsApp fand er einen am Kauf interessierten Freund, dem er die Ware in Königsbach-Stein an einem verabredeten Ort am Waldrand übergeben wollte.

Der Angeklagte beauftragte seinen Bruder, die Ware zu übergeben, da er selbst – infolge von Alkoholkonsum – hierzu nicht in der Verfassung war. Der Käufer wäre dann vor Ort, um diese entgegenzunehmen.

Drogendeal ist nach Wohnungsdurchsuchung geplatzt

Dieser Deal hat jedoch nicht stattgefunden, da die Polizei die Akteure vorher festnahm. Die Abteilung Drogenfahndung des Polizeireviers Bruchsal durchsuchte zuvor die Wohnung eines ebenfalls Tatverdächtigen in Maulbronn. Es bestand der hinreichende Tatverdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Die Polizeibeamten beschlagnahmten und untersuchten das Handy des Tatverdächtigen. Dabei legten sie offen, dass der Tatverdächtige mit dem Angeklagten über den Messenger-Dienst WhatsApp den Deal vereinbart hatten. Zudem war ersichtlich, dass der ebenfalls angeklagte Bruder als Kurier beauftragt war.

Der Bruder wendet hierzu ein, dass er den ganzen Tag und zur abgesprochenen Übergabezeit mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter zusammen war. Er argumentierte, dass er somit nicht der Kurier verbotener Substanzen gewesen sein könne. Zumal die verabredete Übergabe nicht stattgefunden hat, weil ja vorher die Festnahme erfolgte. Der Angeklagte hätte demnach die 25 Gramm Amphetamine und drei Gramm Kokain in Königsbach-Stein am besagten Ort an den Freund selbst übergeben sollen.

Lebensgefährtin bestätigt das Alibi des angeklagten Bruders

Sowohl der Angeklagte als auch dessen tatverdächtiger Freund wurden wegen Besitzes von illegalen Substanzen verhaftet. Der Angeklagte gab zu, im Besitz dieser Drogen gewesen zu sein.

Die Lebensgefährtin des angeklagten Bruders, die als Zeugin aussagte, bestätigte hingegen, dass dieser zum Übergabezeitpunkt mit ihr und dem gemeinsamen Kind zusammen war. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher den Freispruch, da dessen Beteiligung an der Straftat weder belegt noch ausgeräumt werden konnte. Die Richterin sprach ihn frei.

Für den Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft sechs Monate Freiheitsentzug, der zur Bewährung auszusetzen ist. Die Richterin folgte diesem Antrag und verurteilte ihn zu einer sechsmonatigen Haftstrafe mit einer zweijährigen Bewährungszeit. Angesichts der vielen Vorstrafen des Angeklagten sei eine Geldstrafe nicht angemessen. Er habe zudem die ausdrückliche Pflicht, die Bewährungszeit zur Besserung zu nutzen. 

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