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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Kürnbach beschließt Haushalt und lehnt Baugesuch ab

Der Haushaltsentwurf für 2024 steht auf der Tagesordnung im Gemeinderat Kürnbach. Außerdem lehnt das Gremium ein Baugesuch ab – zum dritten Mal.

Extrem schwierige Verhältnisse: Anstelle der Garage und des Baumes soll ein Einfamilienhaus zwischen den beiden bestehenden Gebäuden entstehen. Die Gemeinde versagte ihr Einvernehmen.
Schwierige Verhältnisse: Anstelle der Garage und des Baumes soll ein Einfamilienhaus zwischen den beiden bestehenden Gebäuden entstehen. Die Gemeinde versagte ihr Einvernehmen. Foto: Michael Fritz

Die jüngste Sitzung des Kürnbacher Gemeinderates war hauptsächlich den Finanzen gewidmet. Bürgermeister Armin Ebhart (parteilos) und Kämmerin Manuela Thomas haben den Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr eingebracht, über den der Gemeinderat zu beraten hatte: Ein Zahlenwerk, das immerhin über 300 Seiten in Anspruch nimmt.

Bei einem Haushaltsvolumen von knapp sechs Millionen Euro wird ein ordentliches Ergebnis von rund 60.000 Euro erwirtschaftet. Der größte Einnahmeposten ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 1,6 Millionen Euro, gefolgt von den Schlüsselzuweisungen des Landes, die rund 1,3 Millionen Euro betragen. An Gebühren und Entgelten nimmt die Gemeinde 656.000 Euro ein.

Obwohl die Einnahmen aus der Gewerbesteuer seit Jahren kontinuierlich steigen und im laufenden Jahr 2023 einen neuen Rekord von rund 900.000 Euro erreichen, plant Kämmerin Thomas konservativ mit einem mehrjährigen Durchschnitt von lediglich 600.000 Euro. „Aufgrund der Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung sind Einbußen nicht auszuschließen“, so ihre vorsichtige Einschätzung.

Größter Ausgabenposten ist die Kreisumlage mit nahezu einer Million Euro. Für das Personal muss die Gemeinde im nächsten Jahr 955.000 Euro aufwenden. Hier ergibt sich im Vergleich zu 2022 ein deutlicher Anstieg von rund 28 Prozent. Dieser ergebe sich unter anderem durch vier Neueinstellungen im laufenden Jahr, durch Stufenaufstiege und Tarifsteigerungen, ist der Vorlage zu entnehmen.

Zuschüsse gehen an die beiden Kürnbacher Kindergärten

In Bezug auf die Personalsituation erinnerte der Gemeinderat an die eingeforderten Stellenbewertungen. Dies sei im Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt, versicherte Thomas.

Auch die Kinderbetreuung erfordert immer größere Ausgaben. Für das kommende Jahr sind Zuschüsse an die beiden Kindergärten in Höhe von 850.000 Euro geplant, eine Steigerung um 50 Prozent im Vergleich zu 2016.

An größeren Investitionen sind der Ausbau der Fußwegenetze (150.000 Euro), die Sanierung der Feldwege (20.000 Euro) und eine neue Seilbahn für den Waldspielplatz (15.000 Euro) im Haushalt eingeplant. Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Forderung, frühzeitig die Planung und Vergabe anzugehen, damit die Maßnahmen auch sicher im Jahr 2024 abgewickelt werden können.

Gemeinderat fordert bessere Atmosphäre auf dem Kürnbacher Friedhof

Beim Ansatz für den Friedhof (55.000 Euro) solle unbedingt auch die Verbesserung der Atmosphäre berücksichtigt werden, so die Mahnung aus dem Rat. Außerdem kam aus dem Rat die Forderung, dass von den 320.000 Euro, die für das Landesanierungsprogramm „Ertüchtigung Ortskern“ eingestellt sind, auch tatsächlich verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung des Ortskerns angegangen werden.

Weitere Wünsche aus dem Gemeinderat betrafen die energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie den Ausbau der digitalen Bürgerdienstleistungen und des Ratsinformationssystems. Hierfür wurde der Haushaltsansatz erhöht.

Um für künftige unvorhergesehene Entwicklungen gewappnet zu sein, wurde auf Vorschlag des Gemeinderates eine Kreditermächtigung in Höhe von einer halben Million Euro eingeplant. Laut Kämmerin wäre diese Kreditermächtigung sogar bis maximal 780.000 Euro möglich, müsse allerdings von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Der Schuldenstand geht seit dem Höchststand 2019 kontinuierlich zurück und liegt im nächsten Jahr laut Plan bei 1,37 Millionen Euro.

Geplante Bebauung in der Klosterstraße überzeugt die Räte nicht

Die Beteiligungen und Mitgliedschaften der Gemeinde beschränken sich ausschließlich auf das kommunale Aufgabengebiet oder dienen der Erfüllung kommunaler Aufgaben. Insofern nahm der Gemeinderat den Beteiligungsbericht ohne Aussprache zur Kenntnis.

Um die Höhe der zulässigen Miete im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau festzulegen, ist der Erlass einer Satzung gesetzlich festgelegt. Der Erlass der entsprechenden Satzung erfolgte einstimmig.

Bei den Baugesuchen hatte der Gemeinderat bereits zum dritten Mal eine Planung für ein Grundstück in der Klosterstraße zu beurteilen. Zwei vorangegangene Planungen wurden von der Gemeinde beziehungsweise von der Baurechtsbehörde bereits abgelehnt. Durch das extrem schmale Grundstück können die Grenzabstände nicht eingehalten werden.

Zudem würde das Grundstück durch die geplante Bebauung komplett versiegelt und auch der vorgesehene Stellplatz konnte die Gemeinderäte nicht überzeugen. Mit großer Mehrheit wurde das Einvernehmen der Gemeinde erneut versagt. 

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