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Denkmalschutz erlaubt Teilabriss

„Schandfleck“ in Bretten: Lösung für Landmesserhaus in Sicht

Für das seit 40 Jahre verfallende Landmesserhaus zeichnet sich eine Lösung ab. Der Denkmalschutz erlaubt nun einen Teilabbruch. Das freut die Investoren, die nun ein Nutzungskonzept vorlegen sollen.

Altes Fachwerkhaus
Gebäude mit Potenzial: Das Landmesser-Haus in der Brettener Melanchthonstraße hat einen neuen Besitzer, der es auf absehbare Zeit runderneuern will. Eine bauhistorische Untersuchung machte nun den Weg frei für eine umfassende Renovierung. Foto: Tom Rebel

Der „Gordische Knoten ist zerschlagen“, so kommentiert Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff ein für die Stadt durchaus bedeutsames Ereignis: Denn für das heruntergekommene Landmesserhaus am Gottesackertor zeichnet sich eine Perspektive ab.

Mittlerweile liegt die bauhistorische Untersuchung vor, die einen Weg aus der Sackgasse aufzeigt. Bislang waren alle Bemühungen, das stadtbildprägende Gebäude zu renovieren, an den Kosten und ein Abriss am Denkmalschutz gescheitert.

Das Ergebnis der jüngsten Untersuchung: Das Hauptgebäude ist erhaltenswert, der Anbau im Winkelbereich darf abgerissen werden. Damit ist der Weg frei für eine Generalsanierung.

Denkmalschutz blockierte Veränderung

Seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadt, für das marode Gemäuer eine Lösung zu finden – vergeblich. Das Denkmalamt stufte das Gebäude als erhaltungswürdig ein und genehmigte grundlegende Änderungen nicht. Das wiederum schreckte Investoren ab. Aus wirtschaftlicher Sicht schien eigentlich nur ein Totalabriss und ein Neubau sinnvoll, denn allzu groß ist der Renovierungsbedarf.

Vor knapp drei Jahren hat der Gemeinderat dann die Verwaltung beauftragt, eine Lösung für das bauliche Dilemma zu finden und den „Schandfleck“ der Stadt zu beseitigen. Das Haus befindet sich allerdings nicht im Besitz der Stadt, sondern gehört einer Erbengemeinschaft. Die zeigt sich allerdings durchaus willens, das Objekt zu verkaufen.

Südlicher Anbau kann verschwinden

„Die Stadt hat daraufhin auf eigene Rechnung eine bauhistorische Untersuchung in Auftrag gegeben, die jetzt mit 90 Seiten Umfang vorliegt“, informiert Wolff. Einen fünfstelligen Betrag habe man dafür investiert. Diese Untersuchung wurde dann dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt.

Deren Fazit: Der Kernbau von 1779 mit Kellern aus der Zeit vor dem Stadtbrand soll erhalten und saniert werden. Denkmalrelevant ist auch der Anbau von 1912 und die angrenzenden Torpfeiler in der Melanchthonstraße, ebenso die Scheune. Der südliche Anbau am Gottesackertor kann dagegen abgerissen werden. „Damit ist klargelegt, was man mit dem bestehenden Gebäude machen darf“, bekundet der OB.

Mit der Genehmigung eines Teilabbruchs kommt nun Bewegung in die Sache. Laut Auskunft der Stadt gibt es Investoren, die bereit sind, Geld für eine Sanierung des Hauptgebäudes in die Hand zu nehmen. Der nächste Schritt ist nun, dass diese interessierten Investoren – Wolff spricht explizit in der Mehrzahl – nach den Vorgaben des Denkmalschutzes ein Nutzungskonzept auf die Beine stellen und zu Papier bringen, was sie mit dem Objekt anfangen möchten.

Dieses Konzept soll, wenn möglich, noch in diesem Jahr der Verwaltung vorliegen, dann soll es auch im Gemeinderat erörtert werden.

Wohnnutzung möglich

Auf die künftige Nutzung des Landmesserhauses ist Wolff nach eigenem Bekunden selbst gespannt. „Ich gehe derzeit von einer Wohnnutzung aus“, meint der OB auf Nachfrage. Die Erbengemeinschaft sei an einem Verkauf interessiert. Seit einem Jahr sehe das Landmesserhaus, das über die Jahre neun Umbauten überstanden hat, auf der Liste der zu verkaufenden Denkmäler in Baden-Württemberg, doch ein Kaufinteressent habe sich unter den vormaligen Konditionen nicht gefunden.

Mit der nun vorliegenden Untersuchung sei die Sache nun anders. Was genau passieren darf und muss, das muss der künftige Investor mit der Stadt und dem Denkmalschutz abstimmen. Denn neben dem Hauptgebäude als solchem sind auch Stuckdecken, Türen, Fenster, Treppen und Böden zu erhalten.

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