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Ab Juni wieder Gebühren

Überraschungen bei Gebühren für Notbetreuung an Brettener Kitas bleiben aus

Manche Eltern im Kreis erlebten eine böse Überraschung bei den Betreuungskosten. Nicht so in Bretten. Die zuständigen Stellen , Stadt und kirchliche Träger , melden ordnungsgemäß abgerechnete Beiträge - je nach Angebot und Bedarf.

Ein Blick auf den Kindergarten St. Albert der Brettener Gemeinde St. Laurentius.
Der Betrieb läuft wieder: Auch im Kindergarten St. Albert in der St. Laurentius-Gemeinde in Bretten sind die Kinder seit Ende Juni wieder im Regelbetrieb willkommen, wenn auch unter Corona-Bedingungen. Foto: Tom Rebel

Es herrscht „Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen“ an den Kitas und in den Kindergärten der Stadt. Alle Kinder dürfen seit Ende Juni wieder kommen. Und während in anderen Gemeinden manche Eltern böse von nachträglich erhobenen Gebühren für die Betreuung in Pandemiezeiten überrascht wurden, sei das in Bretten nicht der Fall, so die zuständigen Stellen. Seit Juli zahlen Eltern wieder den normalen Beitrag.

Seit Pandemiebeginn gab und gibt es vier Stufen der Betreuung, erläutert Bürgermeister Michael Nöltner: vom 20. April an die Notbetreuung mit anschließender erweiterter Notbetreuung. Es folgte der eingeschränkte Regelbetrieb ab 25. Mai und der Regelbetrieb, unter Corona-Bedingungen, ab Ende Juni.

Individuelle Kosten je Kind

Ende April hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Notbetreuung auszusetzen: für April und Mai. Erst ab Juni wurden wieder Gebühren erhoben. Die 22 Einrichtungen werden von der Stadt und den Kirchen getragen. Die kirchlichen Träger rechneten selbst ab und „ziehen die Gebühren selbst ein“, sagt Bernhard Feineisen, Amtsleiter der Stadt für Bildung und Kultur.

Dabei hielten sie sich nach vorheriger gemeinsamer Abstimmung regelmäßig an die Gebührenordnung. „Sie passen die Gebühren lediglich bei anderen Öffnungszeiten an“, so Feineisen, bestätigt von der VST, der Verrechnungsstelle der katholischen Kirche, und deren evangelischem Pendant VSA, dem Verwaltungs- und Serviceamt Mittelbaden.

Die Notbetreuung wurde anfangs stundenweise abgerechnet
Rahel Gerber, Abteilungsleitung KiTa-Geschäftsführung beim Evangelischen Verwaltungs- und Serviceamt Mittelbaden

Alle folgten auch der Empfehlung des Städte- und Gemeindetags. Es wurde tag- und stundengenau abgerechnet in der Notbetreuung, für insgesamt 240 Kinder. So kamen laut Stadt ganz individuelle Kosten je Kind zustande. „Die Notbetreuung wurde am Anfang stundenweise abgerechnet, ab Juni erfolgte die Abrechnung tageweise“, erläutert beispielsweise Rahel Gerber von der Abteilungsleitung KiTa-Geschäftsführung für VSA-getragene Kindertagesstätten.

Vom Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs an, vom 25. Mai bis zum 25. Juni, wurden laut Stadt die Betreuungszeiten berechnet, die angeboten werden konnten. Die Notbetreuung lief weiter - nach tatsächlichem Bedarf der Eltern. Kinder, denen in dieser Zeit keine Betreuung angeboten werden konnte, mussten keinen Beitrag zahlen. Ebenso bei den konfessionellen Trägern. Bezahlen mussten aber Eltern mit Platzangebot, das nicht wahrgenommen wurde – in allen genannten Einrichtungen.

Flexibler Betrieb

Konnte etwa ein unter Dreijähriges nicht angenommen werden, da in der Pandemie beispielsweise Personal fehlte, dann bezahlten dessen Eltern nicht, so Feineisen. Er ergänzt: „Manche Einrichtungen boten Schichtbetrieb an, nur den halben Tag über die Woche hinweg oder anderswo die halbe Woche.“ Eltern mit gebuchtem Ganztagsplatz zahlten also nur für die Hälfte, wenn nur die halbe Betreuungszeit gegeben war.

Sowohl die Stadt als auch die kirchlichen Träger teilen mit, dass die Eltern von den Einrichtungen zeitnah informiert worden seien. Man habe alle Kinder in der Notbetreuung unterbringen können, bei denen die Voraussetzungen vorlagen, so die Stadt.

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