Wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Karlsruhe heißt, könne jeder Impfwillige während der Öffnungszeiten täglich 9 bis 18 Uhr vorbeikommen. Der Impfstoff könne frei ausgewählt werden, verfügbar seien die Impfstoffe von Astrazeneca, Biontech/Pfizer, Johnson&Johnson sowie Moderna.
Zweitimpfung kann vorgezogen werden
Weiter heißt es: Wer in einem der beiden Impfzentren eine Erstimpfung bekommen hat, kann den Termin für die Zweitimpfung vorziehen, sofern ein Mindestabstand bei Erstimpfungen mit Biontech/Pfizer von drei Wochen, bei Astrazeneca von neun Wochen und bei Astrazeneca in Kombination mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna) von vier Wochen eingehalten wird. Auch hier kann man täglich von 9 bis 18 Uhr ohne Terminvereinbarung vorbeikommen.
Auch Minderjährige können Impfung erhalten
Außerdem können in den Kreisimpfzentren auch Minderjährige ab zwölf Jahren eine Impfung erhalten. 16- und 17-Jährige benötigen hierfür eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten, 12- bis 15-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet sein.