Skip to main content

Kurdenmarsch-Teilnehmer Heinz-Peter Schwertges

Keine Strafe für Linken-Politiker wegen verbotenem PKK-Symbol

2.400 Euro Geldstrafe für Heinz-Peter Schwertges forderte die Staatsanwaltschaft. Der Linken-Politiker aus Zeutern in St. Leon-Rot beteuerte, von der Symbolik nichts gewusst zu haben.

Menschen bei Demonstration der Linken, mit Fahnen, im Bruchsaler Schlossbereich.
Kundgebung vor dem Gerichtsprozess in Bruchsal: Der angeklagte Heinz-Peter Schwertges (dritter von links) mit seinen Unterstützern von der Partei „Die Linke”. Nach der Verhandlung um das Zeigen eines verbotenen kurdischen Symbols konnte alle immer noch gute Miene zeigen. Schwertges wurde freigesprochen. Foto: Martin Heintzen.

Zu Beginn des Prozesses sagte Heinz-Peter Schwertges bewusst nichts, sein Anwalt verlas eine Erklärung. Am Ende der Beweisaufnahme wurde der Linken-Politiker aus Zeutern noch redefreudig und hielt eine emotionale politische Ansprache über Solidarität mit dem kurdischen Volk. Nach dem Urteil strahlte der 61-jährige Gärtner über den Freispruch und dankte vor dem Amtsgericht Bruchsal seinen politischen Unterstützern. Die versammelten sich vor der Verhandlung zu einer kleinen Kundgebung.

So hatte ein kleiner Aufkleber doch keine große Wirkung für Schwertges. Und eine seit dem Februar 2019 schwelende Geschichte fand für den Landtagskandidaten der Linken im Wahlkreis Bretten ein gutes Ende. Damals nahm er am am Demonstrationszug der Kurden teil. Nicht auf dem ganzen Weg zwischen Mannheim und Straßburg. Aber auf der Etappe ab Reilingen.

Polizei entdeckte den Aufkleber beim Kurdenmarsch

Nahe beim Stadion des VfB St. Leon schauten begleitetende Polizisten etwas genauer auf seine Jacke. „Oh, okay, da ist doch was”, erinnerte sich die Polizistin im Zeugenstand. Sie hielt Rücksprache und kontrollierte bald mit einem Kollegen Schwertges. Der hatte die strengen Blicke der Beamten bemerkt und den Aufkleber auf seiner Jacke schon entfernt. Ein Ding zehn mal vierzehn Zentimeter groß. Zu sehen darauf ein fünfzackiger roter Stern in grünem Kreis, unterlegt in der Farbe orange und mit den Aufschriften „Solidarität mit Rojava”, einer Kurdenprovinz in Syrien.

Das ist doch nur ein roter Stern, den benutzen auch andere, zum Beispiel Heineken
Heinz-Peter Schwertges, Landtagskandidat der Linken

Als die Polizisten die Herausgabe verlangten, sagte Schwertges nach eigener Erinnerung: „Das ist doch nur ein roter Stern, den benutzen auch andere, zum Beispiel Heineken”, also eine Brauerei. Das Ding und eine Zweitversion händigte er ohne Widerstand aus und gab seine Personalien an. Mit der Folge, dass ihm einen Strafbefehl ins Haus flatterte. Weil er das „Identifikationssymbol eines verbotenen Vereins” trug.

Es handelte sich um das Symbols der CDK, einem europäischen Teil der in Deutschland illegalen PKK. Weil Schwertges die Strafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro als „Akt reiner Willkür” ansah, und Einspruch einlegte, kam es am Mittwoch zum Prozess. Vor der Verhandlung wollte seine Partei „Die Linke” Solidarität mit ihrem Mitglied und den Kurden zeigen. Deshalb begann beim Schloss, kurz vor dem Termin, eine Kundgebung. Unter den rund 20 Teilnehmern war die Mannheimer Bundestagsabgeordnete Göklay Akbulut.

Drinnen im kleinen Sitzungssaal ließ Schwertges, mit offenem grünem Hemd, Jeans und leichten Wanderschuhen bekleidet und einem Rücksack des Baden-Marathons ausgerüstet, zunächst nur seinen Anwalt sprechen. Günter Urbanczyk verlas eine Erklärung. Demnach sei der Angeklagte nicht davon ausgegangen, dass es beim Stern um das Symbol einer speziellen kurdischen Organisation gehandelt habe. Vielmehr sollte der 2016 erworbene Aufkleber die Unterstützung der kurdischen Bevölkerung und Protest gegen das Verbot der PKK signalisieren.

Richter: Kein bewusster Vorsatz erkennbar

Richter Thomas Klöpfer befragte ausführlich die damals kontrollierende Polizistin. Sie erklärte, dass vor dem Kurdenmarsch Listen mit verbotenen Symbolen ausgegeben wurden, um im Verdachtsfall nachzuschauen. Staatsanwalt Thomas Gröber bedauerte, dass Schwertges keine Fragen beantworten wollte und bescheinigte ihm im Plädoyer, mit bedingtem Vorsatz das verbotene Symbol für gewisse kurze Zeiten getragen zu haben.

Zwar sei Schwertges kein militanter Verfechter der PKK, aber eine Geldstrafe von 2.400 Euro angemessen. Der Verteidiger konnte gerade keinen Vorsatz erkennen, weil sich sein Mandant nicht auf eine bestimmte Organisation bezog, als er den Stern zeigte.

Zur Begründung des Urteils sagte Richter Klöpfer: Objektiv war das Abzeichen verboten, subjektiv wusste Schwertges nicht, dass es die illegale CDK benutzt. Er hätte sich zwar kundig machen können, aber bewusst etwas Verbotenes gezeigt habe er nicht. Er hätte das Ding ja wegwerfen können, stattdessen stellte er sich dem Fund. Der Freispruch bleibt, wenn die Staatsanwaltschaft nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang