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„Meldepflichtiges Ereignis“

Vorfall im ehemaligen AKW Philippsburg: Neue Regeln bei Instandhaltung nicht umgesetzt

Im Atomkraftwerk in Philippsburg hat es ein sogenanntes meldepflichtiges Ereignis gegeben: Wie das Umweltministerium meldet, wurden bei der Instandhaltung des Kühlkreislaufs neue Regeln im Betriebshandbuch nicht umgesetzt.

Kühltürme Philippsburg.
Ein meldepflichtiges Ereignis hat sich nach Angaben des Umweltministeriums im Atomkraftwerk Philippsburg ereignet. Foto: Martin Heintzen

Ein meldepflichtiges Ereignis hat sich nach Angaben des Umweltministeriums im Atomkraftwerk Philippsburg ereignet. Routinemäßig hatten Arbeiter einen Kühlkreislauf des Abklingbeckens untersucht, als sich herausstellte, dass diese Arbeiten von den Anforderungen im aktuellen Betriebshandbuch abweichen. Die Instandhaltung war noch gemäß dem alten Betriebshandbuch eingeplant worden. Der Betreiber hat daraufhin die Instandhaltung abgebrochen und den freigeschalteten Kühlkreislauf noch am gleichen Tag wieder funktionsbereit gemacht.

Die Kühlung der Brennelemente selbst habe jederzeit wie vorgesehen und ohne jegliche technische Befunde an den dafür zuständigen Systemen funktioniert, teilt der Betreiber EnBW mit. Die Klärung, warum die Anpassung des internen Regelwerks an dieser Stelle unzureichend war, dauert noch an.

Aktuell befinden sich im Lagerbecken des bereits stillgelegten Block 2 noch abgebrannte Brennelemente. Eine aktive Kühlung ist deshalb weiterhin notwendig.

Seit der endgültigen Abschaltung hat sich jedoch die abzuführende Nachzerfallswärme durch das Abklingen der Radioaktivität deutlich reduziert, heißt es in der Mitteilung. In diesem Zustand dürfen gemäß kerntechnischem Regelwerk bestimmte Anforderungen an die drei Kühlkreisläufe reduziert werden.

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