Skip to main content

"Kraftwerk" gegen Pelham

Karlsruhe: Erneut kein Urteil vor dem Bundesgerichtshof im Sampling-Streit

Zwei Sekunden Sound, 20 Jahre Sampling-Streit. Und wieder kein Ende. Aber einige Klarheiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag sein Urteil in der Sache „Kraftwerk“ gegen Moses Pelham abermals an das Berufungsgericht zurück verwiesen.

Moses Pelham
Der Komponist und Produzent Moses Pelham im Bundesgerichtshof (BGH) in karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Zwei Sekunden Sound, 20 Jahre Sampling-Streit. Und wieder kein Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Sache „Kraftwerk“ gegen Moses Pelham abermals an das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Hamburg, zurück verwiesen.

Damit geht der 20-jährige Rechtsstreit wegen einer zwei Sekunden langen Rhythmus-Sequenz in eine neue Runde. Dennoch scheinen die grundsätzlichen Fragen rings um das Sampling, einer beliebten Stilform des Hip-Hop und Rap, geklärt. Demnach habe der Produzent Moses Pelham die Sequenz 1997 nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus einem älteren Titel der Elektropop-Pioniere Kraftwerk auch ohne zu fragen kopieren und unter einen Song mit der Sängerin Sabrina Setlur legen dürfen. Das gilt aber nur bis zum Jahr 2002. Eine EU-Richtlinie schließt eine derartige Nutzung seit Dezember 2002 aus. Wie die Zivilrichter in Karlsruhe erklären, können sie keine Aussage darüber treffen, ob es nach 2002 zur unrechtmäßigen Vervielfältigung des Setlur-Songs durch die Beklagten gekommen sei. Diese und weitere Fragen müssen noch geklärt werden. Deshalb wird der Fall nun ein weiteres Mal am Oberlandesgericht Hamburg verhandelt. Nach Auffassung der Richter könne es aber am Ende gut ausgehen für Pelham. Sampling bleibt demnach nur unter strengen Vorgaben erlaubt.

Seit 2002 ist das Urheberrecht in der Europäischen Union vereinheitlicht. Das bedeutet, es gibt in diesem Rechtsstreit eine Zeit, in der deutsches Recht gilt, und eine Zeit, in der EU-Recht angewendet werden muss.

Mehr zum Thema:

Sampling-Streit hat massive Auswirkungen

Verletzt das Stilmittel des Samplings in der Musik die Rechte der Urheber? Diese Frage schreibt nicht nur Justizgeschichte. Sie hat auch massive Auswirkungen für das Musik-Business. Anlass des Rechtsstreits war ein damals in der elektronischen Musik bereits gängiger Coup des Komponisten Moses Pelham: Er hatte sich bei den Elektropop-Pionieren „Kraftwerk“ bedient.

Aus dem damals 20 Jahre alten Lied „Metall auf Metall“ extrahierte er eine Sequenz von zwei Sekunden und unterlegte diese in Dauerschleife dem für Sabrina Setlur komponierten Song „Nur mir“ (1997). Ohne die Zustimmung von Kraftwerk. Die Band klagte wegen Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz.

Kraftwerk – "Metall auf Metall"

Sabrina Setlur – "Nur mir"

Der Rechtsstreit hatte sich seit 1999 durch alle Instanzen hingezogen und beschäftigte auch das Bundesverfassungsgericht wie den Europäischen Gerichtshof.

nach oben Zurück zum Seitenanfang