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Nach Pyro-Show im Wildpark

DFB-Bundesgericht bleibt bei Einschätzung: KSC muss 3.000 Euro zahlen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußballbundes blieb dabei: Der Karlsruher SC muss wegen des Pyro-Vorfalls am 3. November 2018 bei der Abschiedssause vom Wildpark nach der damaligen Drittligapartie gegen die Würzburger Kickers 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung zahlen.

Besonderes Abschiedsgeschenk: Erlaubte Bengalos im Wildparkstadion.
Feuriger Abschied: Bengalos nach dem letzten Spiel im alten Wildpark am 3. November 2018. Foto: N/A

Das Bundesgericht des Deutschen Fußballbundes blieb inhaltlich dabei: Der Karlsruher SC muss wegen des Pyro-Vorfalls am 3. November 2018 bei der Abschiedssause vom Wildpark nach der damaligen Drittligapartie gegen die Würzburger Kickers 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung zahlen. Für diese Summe wurde das Verfahren eingestellt.

Mit großem Aufgebot war der KSC am Dienstagmittag in Frankfurt vertreten, um der Berufungsverhandlung beizuwohnen. Der Präsident, der Geschäftsführer und auch der Vorsitzende des Fandachverbands des Fußball-Zweitligisten waren vor dem DFB-Bundesgericht bei der Berufungsverhandlung vertreten, darauf hoffend, dass die höchste Verbandsinstanz zu einem anderen Urteil kommen würde als das Sportgericht vor ihr am 8. August.

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Bundesgericht bleibt bei Einschätzung

Das aber geschah nicht, denn das Bundesgericht folgte nur der Rechtsauffassung des DFB-Sportgerichts in erster Instanz. Gegenstand des Verfahrens war es nicht, dass am 3. November 2018 ums Spielfeld des Wildparkstadions herum kontrolliert Pyro-Fackeln abgebrannt wurden. Das wäre nach Logik des DFB ein ungleich kostspieligeres Vergehen gewesen, hätte es der Kontrollausschuss als solches ahnden wollen.

Vielmehr bewerteten die Richter es als Kompetenzüberschreitung des Vereins, das Ende der unter DFB-Hoheit stehenden Veranstaltung – das damalige Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers – für beendet zu erklären und die Abschiedssause für den alten Wildpark unter organisatorischer Verantwortung der „Supporters“ anzupfeifen. Die Zuschauer, die mit Eintrittskarten für das Spiel Zutritt erlangt hatten, waren sitzen und stehen geblieben, um dem inszenierten Schauspiel beizuwohnen. Der DFB blieb also bei der Bewertung, dass sich der KSC die Folgeveranstaltung hätte genehmigen lassen müssen.

KSC-Präsident Wellenreuther ging es ums Prinzip

Natürlich war es KSC-Präsident Ingo Wellenreuther bei alldem nicht ums Geld, sondern ums Prinzip gegangen. Vor allem hatte er das Verhältnis zur organisierten Fanszene im Sinn, die durch die Hartnäckigkeit seines Vorstands das Gefühl haben durfte, dass sich der Club bis zum letzten Moment vor Gerichten für ihre Belange einsetzt.

„Als Supporters 1986 e.V. war es uns wichtig, dass sich der KSC nicht von Beginn an ergibt“, erklärten die Fans in einer Mitteilung am Dienstagnachmittag.

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