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Landgericht Karlsruhe

Lebenslange Haftstrafe im Karlsruher Mordprozess

Das Landgericht Karlsruhe hat den 54-jährigen Angeklagten im Prozess um den tödlichen Schuss im Foxy Club im Karlsruher Stadtteil Oberreut wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. So lautet die Begründung des Gerichts.

Der Angeklagte umringt von seinen vier Verteidigern: Wolfgang Zeitler (links) und Gottfried Reims sowie stehend Bernd Engler (links) und Tomislav Duzel
Der Angeklagte umringt von seinen vier Verteidigern: Wolfgang Zeitler (links) und Gottfried Reims sowie stehend Bernd Engler (links) und Tomislav Duzel Foto: jodo

Das Landgericht Karlsruhe hat den 54-jährigen Angeklagten im Prozess um den tödlichen Schuss im Foxy Club im Karlsruher Stadtteil Oberreut wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wird zudem in einer Entzugseinrichtung untergebracht. Das Gericht habe keinerlei Zweifel, dass der 54-Jährige sein Opfer in Tötungsabsicht in den Rücken geschossen hat. "Wer so handelt, der will erschießen und nichts anderes", sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt.

Spätestens als der Angeklagte das Opfer im Club gesehen habe, habe er den Entschluss zur Tötung gefasst. "Sie sind da rein gegangen und haben ihn erschossen, jetzt stehen sie wenigstens dazu", sagte Schmidt direkt an den Angeklagten gerichtet. Aussagen über die Drogensucht und die Auswirkungen auf die Tat bezeichnete er als "Quatsch".

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

"Der Fall ist so einfach wie er tragisch ist", sagte Staatsanwalt Jochen Bader am Vormittag in seinem Plädoyer. Im Prozess habe sich der in der Anklageschrift nachgezeichnete Tatverlauf bis auf kleinere Abweichungen bestätigt, der Vorwurf des heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen bleibe bestehen.

Staatsanwalt sieht keine Anzeichen für Schuldunfähigkeit

Der Beschuldigte habe sein Opfer vorsätzlich und in Tötungsabsicht erschossen. Die Aussage des Angeklagten, er habe aus Angst und spontan geschossen, um das Opfer kampfunfähig zu machen, sei lediglich eine Schutzbehauptung, ist Staatsanwalt Bader überzeugt.

Trotz Alkohol- und Drogenkonsums sehe er nach dem Gutachten eines Sachverständigen keine Merkmale für eine Schuldunfähigkeit, sagte Bader. Es gebe keinen Automatismus "Drogen- und Alkoholsucht - Tat - Schuldunfähigkeit", sondern es komme auf den symptomatischen Zusammenhang an. " Wenn etwas aussieht wie eine Hinrichtung und alle Beweismittel dafür sprechen, dann ist es eben eine."

Verteidigung bestreitet Tötungsabsicht

Verteidiger Wolfgang Zeitler ging in seinem Plädoyer auf das Motiv und die Tötungsabsicht seines Mandanten ein. Am objektiven Ablauf gebe es keine Zweifel, auch der Angeklagte habe die Tat eingeräumt, fasste er zusammen.

Zu der Bluttat sei es allerdings nicht aus Heimtücke, sondern aus panischer Angst und völlig ungeplant gekommen. Die Begegnung von Täter und Opfer sei "zufällig" gewesen, die Schussabgabe "spontan", führte Verteidiger Gottfried Reims aus. Dass der Schuss gezielt in Tötungsabsicht abgegeben wurde, spreche nur das Ergebnis.

Der Staatsanwalt habe von einem einfachen Fall gesprochen - das sehe er überhaupt nicht so, sagte Zeitler. "Um diese Tat zu beurteilen, muss man sich vom Akteninhalt lösen und die Eindrücke dieser Hauptverhandlung wirken lassen." Dann komme man zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen Mord handle, so Zeitler. Die Beurteilung der Tat - beispielsweise als Körperverletzung mit Todesfolge - wolle er dem Gericht überlassen.

Angeklagter nutzte sein letztes Wort

Überraschend hat der Angeklagte sein Recht auf das letzte Wort für ein ausführliches Statement genutzt, das er nach eigenen Angaben nicht mit seinen Verteidigern abgesprochen hatte. Bisher hatte er im Prozess seine vier Anwälte sprechen lassen.

Der 54-Jährige schilderte seine Sicht auf den viele Jahre andauernden Streit zweier Sinti-Großfamilien, der Opfer und Täter angehören. Immer wieder sei er mit dem Tode bedroht worden. Aus Angst habe er zeitweise wochenlang das Haus nicht verlassen. Die Tat im Foxy Club sei "aus Todesangst" geschehen, sagte er. Sie tue ihm unendlich leid.

Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Die wollte ein weiteres Sachverständigen-Gutachten zur Schuldfähigkeit einholen lassen, da aus ihrer Sicht der erste Gutachter die langjährige Sucht-Historie des Angeklagten nicht korrekt berücksichtigt habe.

Dem widersprach das Gericht. Der Sachverständige habe ein sehr ausführliches Gutachten abgeliefert, das dem Schwurgericht die Sachkunde zur rechtlichen Beurteilung liefere, so Richter Schmidt. Zudem habe sich der Gutachter lange den kritischen Fragen der Verteidigung gestellt.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Verteidiger des Angeklagten kündigten direkt im Anschluss an, dass sie Revision gegen das Urteil einlegen werden. "Die ist quasi schon geschrieben", sagte Reims. Dafür haben sie nun eine Woche Zeit.

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