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Beklebte Kombibaustelle

Tape-Art-Hochhäuser in Karlsruhe: Das sagt die Kasig zu der illegalen Kunst

Hochhäuser wachsen aus dem Untergrund: Ein unbekannter Künstler ist mit seiner U-Strab-Kunst dem Malerfürsten Markus Lüpertz zuvorgekommen: Am Aufgang der künftigen Haltestelle Lammstraße prangt Tape Art aus Malerkrepp - ganz legal ist diese urbane Kunst allerdings nicht.

Ist das Kunst oder muss das weg? Die mit Malerkrepp aufgebrachten Hochhäuser an der Verkleidung des künftigen Fußgängeraufgangs an der U-Strab-Haltestelle Lammstraße sind nicht ganz legal. Für den Künstler offenbar kein Hindernis.
Ist das Kunst oder muss das weg? Die mit Malerkrepp aufgebrachten Hochhäuser an der Verkleidung des künftigen Fußgängeraufgangs an der U-Strab-Haltestelle Lammstraße sind nicht ganz legal. Für den Künstler offenbar kein Hindernis. Foto: Jörg Donecker

Hellgelb auf Dunkelbraun recken sich die Hochhäuser empor, scheinbar so schnell in die Höhe wachsend, dass die Linien auch mal in die Diagonale streben müssen, um sich die nötige Dynamik zu verschaffen. Mit handelsüblichem Malerkrepp wurden die insgesamt 14 Gebäude auf die Holzverkleidung des Fußgängeraufgangs der künftigen U-Strab-Haltestelle Lammstraße aufgebracht.

Hochhäuser an der Baustelle des größten Tiefbauprojekts der Stadt – was das wohl zu bedeuten hat?

Der Künstler hinterließ keinen Namen, keine Signatur – nur die Rolle Klebeband, mit der das Werk entstand, liegt noch auf dem Dach der Konstruktion.

U-Strab-Kunst schon vor Lüpertz' Genesis

Eine Auftragsarbeit der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (Kasig) ist es nicht – so viel kann Kasig-Sprecher Achim Winkel sagen, der auf den Anruf der Redaktion mit Überraschung reagiert hat. „Es ist keine von uns initiierte Aktion.“ Auch das Stadtmarketing sei wohl eher nicht der Urheber, aber vielleicht sei das Werk ein Vorbote von Lüpertz’ Genesis in der künftigen U-Bahn, scherzt Winkel.

Eigentlich ist das Bekleben fremder Flächen nicht erlaubt - bei diesen Hochhäusern in Tape-Art-Manier drückt die Kasig aber ein Auge zu.
Eigentlich ist das Bekleben fremder Flächen nicht erlaubt - bei diesen Hochhäusern in Tape-Art-Manier drückt die Kasig aber ein Auge zu. Foto: Jörg Donecker

Das Werk fällt in die Kategorie der Tape Art (Klebebandkunst), die aus der Urban-Art-Szene kommt und ab den 1960er Jahren als Alternative zur Spraydose auftauchte. Wie andere Strömungen der Urban Art, etwa Graffiti, Stickerkunst oder Urban Knitting dient auch der Tape Art der öffentliche Raum als Projektionsfläche.

Kasig äußert sich zur illegalen Tape Art

Und wie sie hat auch die Tape Art sich weiter entwickelt und längst Einzug in Kunstgalerien und Museen gefunden. Fast wie gemalt wirken etwa die mit transparentem Klebeband kreierten Bilder von Max Zorn. Die Künstlerin Monika Grzymala bringt das Klebeband mit ihren Plastiken in die dritte Dimension.

Die Karlsruher Hochhäuser müssen in ziemlich kurzer Zeit auf die Kombibaustellenwand aufgeklebt worden sein, schätzt Achim Winkel. „Es ist an sich ja ansprechend und daher völlig okay für uns“, sagt der Kasig-Pressesprecher. Da nichts beschädigt worden sei, auch keine Sprühfarbe abgewaschen werden müsse, sei das Kunstwerk aus Sicht der Kasig keine Sachbeschädigung. „Das Häuschen kommt später sowieso weg.“

So ist das mit der urbanen Kunst – sie ist nicht für die Ewigkeit bestimmt.

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