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Tanklaster kippte um

Fast 100 Verstöße gegen die Rettungsgasse bei tödlichem Unfall auf der A5 bei Rastatt

Bei dem tödlichen Tanklastwagenunfall am Dienstag auf der A5 bei Rastatt hat es 98 Verstöße gegen die Rettungsgasse gegeben. In drei Fällen behinderten Autofahrer sogar Einsatzfahrzeuge. Die Verantwortlichen erwarten jetzt Bußgelder und Punkte in der Verkehrssünderdatei.

Der Fahrer eines Tanklasters ist am Dienstagmorgen bei einem Unfall auf der A5 in Höhe Rastatt-Rauental gestorben.
Der Fahrer eines Tanklasters ist am Dienstagmorgen bei einem Unfall auf der A5 in Höhe Rastatt-Rauental gestorben. Foto: Collet

Bei dem tödlichen Tanklastwagenunfall am Dienstag auf der A5 bei Rastatt hat es 98 Verstöße gegen die Rettungsgasse gegeben. In drei Fällen behinderten Autofahrer sogar Einsatzfahrzeuge, wie das Polizeipräsidium Offenburg am Freitag mitteilte.

Demnach erwartet 81 Lkw-Fahrer sowie 17 Autofahrer ein Bußgeldverfahren und Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Nach Angaben der Polizei war der Fahrer des Tanklasters am Dienstag gegen 7.30 Uhr von Rastatt kommend in Richtung Baden-Baden unterwegs gewesen. Kurz nach der Autobahnausfahrt Rastatt-Nord sei der Lkw nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und habe anschließend nach links übersteuert.

Hierbei kippte der Lkw laut Polizei um. Der Fahrer wurde aus dem Führerhaus geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle. Ein Rettungshubschrauber sowie ein Polizeihubschrauber waren im Einsatz.

Stau auf der A5 bis nach Karlsruhe-Süd

Die Fahrbahn in Richtung Süden ab Rastatt-Nord war wegen der Aufräumarbeiten viele Stunden gesperrt, da Flüssigkeiten ausgelaufen waren. Erst gegen 19 Uhr waren nach Angaben eines Polizeisprechers wieder alle drei Fahrstreifen frei. Zwischenzeitlich staute sich der Verkehr bis Karlsruhe-Süd.

Bußgeldkatalog wird in puncto Rettungsgasse ab Dienstag verschärft

Um die Bildung der Rettungsgasse zu unterstützen, wird am Dienstag, 28. April, der Bußgeldkatalog verschärft. Auto- oder Lkw-Fahrer, die in einer Rettungsgasse fahren oder diese nicht bilden, müssen mit Bußgeldern von 200 bis 320 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

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