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Missbrauch in 134 Fällen

Bühler Missbrauchsfall: BGH bestätigt acht Jahre Haft für 64-Jährigen

Der Mann hatte gegen das Urteil vom April Berufung eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies die Revision nun als unbegründet zurück. Über einen Zeitraum von 14 Jahren hat der 64-Jährige sich immer wieder an Mädchen zwischen fünf und elf Jahren vergangen.

Eine Figur der blinden Justitia.
Rechtskräftig: Den Mann aus Bühl erwarten acht Jahre im Gefängnis. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Wegen jahrelangen Missbrauchs kleiner Mädchen ist ein Mann aus Bühl im Kreis Rastatt rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag auf Anfrage mit, dass die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden per Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen worden sei. Vergangene Woche hatte bereits der SWR darüber berichtet.

Opfer im Alter zwischen fünf und elf Jahren

Laut Landgerichtsurteil aus dem April hatte sich der damals 64-Jährige in insgesamt 134 Fällen an fünf Freundinnen seiner Enkelinnen und einem Nachbarskind vergangen. Darunter waren 14 Fälle von schwerem Missbrauch. Die Taten geschahen von 2005 bis 2019, zum Teil im Haus des Mannes. Die Opfer waren der Staatsanwaltschaft zufolge damals zwischen fünf und elf Jahre alt. Die Missbrauchsfälle waren erst im Januar 2020 bekannt geworden, als der Vater einer inzwischen jungen Frau die Taten angezeigt hatte.

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