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Frau muss Abgaben zahlen

Karlsruher Zoll findet Schmuck im Wert von über 2.200 Euro in Koffer

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) haben Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe bei einer Reisenden eine größere Menge Goldschmuck entdeckt, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Armband aus Gold.
Armband aus Gold. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe in der vergangenen Woche im Koffer einer aus Nordmazedonien kommenden Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, der nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Bei der Kontrolle des Koffers stellten die Zollbeamten fest, dass die 24-Jährige neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck, darunter Ringe, Ketten und Armbänder, dabei hatte.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks nach Abzug der Freimenge auf über 2.200 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Schmuck muss verzollt werden

Die Frau konnte nach der Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 490 Euro ihre Reise fortsetzen.

„Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an beziehungsweise stellt dies mitunter bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren da“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

„Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls www.zoll.de erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.“, so Holm abschließend.

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