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Außer Spesen nichts gewesen

Schwarzwaldhochstraße: Zwangsversteigerung für Ruine Hundseck ist geplatzt

Außer Spesen mal wieder nichts gewesen. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am Donnerstagmorgen den Termin für die Zwangsversteigerung der Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck an der Schwarzwaldhochstraße erwartungsgemäß aufgehoben. Das Landratsamt Rastatt und die Stadt Bühl als Gläubiger hatten am Mittwochnachmittag die Aufhebung dieses Termins beantragt.

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Nach dem Teilabriss des einsturzgefährdeten ehemaligen Kurhauses Hundseck am 20. November 2012 ist das Problem nicht gelöst. Die Ruine an der Schwarzwaldhochstraße ist ein Dauerbrenner. Foto: Bernhard Margull

Am Donnerstagmorgen erklärte eine Sprecherin des Amtsgerichts auf Anfrage dieser Redaktion, dass man diesem Antrag gefolgt sei. „Das Verfahren ruht nun für maximal sechs Monate“, sagte sie. Das Amtsgericht wird danach nicht von selbst aktiv werden. „Das liegt in der Hand der Gläubiger“, berichtete die Sprecherin. „Sie müssen innerhalb des nächsten halben Jahres einen Fortsetzungsantrag stellen.“

Die Situation ist unübersichtlich

Das weiß Jörg Peter, Erster Landesbeamter im Landratsamt Rastatt, selbstverständlich auch. Auf Initiative des Juristen wurde der Zwangsversteigerungstermin abgesetzt. Die Stadt Bühl (im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft zuständige Baurechtsbehörde für die Immobilie auf Gemarkung Ottersweier) hat sich als zweite Gläubigerin dem angeschlossen.

„Die Situation ist rechtlich unübersichtlich“, erklärte Peter gegenüber dieser Redaktion. „Vor einem erneuten Zwangsversteigerungstermin müssen die Verwirrungen und Verästelungen im Grundbuch aufgelöst werden. Die Beteiligten brauchen Zeit beim Versuch, die Rechtslage aufzurollen.“

Nur einen Euro wert

Die Kurhaus-Ruine Hundseck ist laut Gutachten nur einen Euro wert. Für diesen symbolischen Betrag ist das ehemalige Kurhaus an der Schwarzwaldhochstraße aber nicht zu haben. Im April 2017 fand vor dem Amtsgericht Baden-Baden die letzte erfolglose Zwangsversteigerung statt, bei der sich kein Interessent fand.

Die Verbindlichkeiten der beiden türkischen Eigentümer im Zusammenhang mit der Immobilie sind, wie damals bekannt wurde, riesig. Im Grundbuch sind knapp 20 Sicherungshypotheken mit bis zu 15 Prozent Jahreszins eingetragen.

Die Forderungen kommen von privater Seite, unter anderem eine Bank, und von verschiedenen staatlichen Stellen beziehungsweise Kommunen. In jedem Fall müsste ein Interessent, der Hundseck im Rahmen der Zwangsversteigerung erwirbt, diese Verbindlichkeiten in Höhe von 209.513,11 Euro übernehmen.

Hinzu kommt ein Mindestgebot von 90.642 Euro, das wegen weiterer Verbindlichkeit so hoch ausfällt. Hinzu kommen Abrisskosten für die Ruine, die sich laut Kostenvoranschlag von 2013 auf 325.000 Euro belaufen. Angesichts explodierender Preise im Bausektor dürfte diese Summe kräftig gewachsen sein.

Juristischer Knackpunkt ist ein Problem

Daneben gibt es einen weiteren Knackpunkt, den Jörg Peter hervorhob. Im Grundbuch besteht seit dem Jahr 2008 eine sogenannte Auflassungsvormerkung. Die beiden Eigentümer haben Hundseck damals an zwei Landsleute verkauft.

„Der Eigentümerwechsel wurde damals nicht vollzogen“, berichtet Peter. Prinzipiell können aber die beiden damaligen Käufer Hundseck jederzeit zurückfordern. „Das muss gelöst werden“, meinte der Erste Landesbeamte. „Damit steht und fällt die Einstieg eines neues Investors.“

Ähnlich sieht das der Bühler Oberbürgermeister Hubert Schnurr: „Wir haben jetzt ein halbes Jahr Zeit für eine außergerichtliche Lösung. Ich hoffe, dass wir dann diese unsägliche Causa beenden können.“

Glücksritter sind unterwegs

Ottersweiers Bürgermeister Jürgen Pfetzer ist optimistsch. „Der Zurücknahme des Zwangsversteigerungsantrags intensive Abstimmungsgespräche voraus, in die auch die Gemeinde Ottersweier eingebunden war“, berichtet er.

„Seit Monaten sind Juristen mit der Aufarbeitung der verworrenen grundbuchrechtlichen Situation beschäftigt und es bestehen Bestrebungen außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu einer finalen Lösung zu kommen. Insofern hilft die Fristverlängerung von sechs Monaten, ohne damit das Damoklesschwert der Zwangsversteigerung endgültig aufzugeben.“

Es seien viele „Glücksritter“ aus ganz Deutschland unterwegs, die meinten, ein Hotel im Schwarzwald für einen Euro erwerben zu können mit Null Ahnung was die tatsächlichen Fakten angeht, sagte Pfetzer „Genau dieses unseriöse Gebaren hat zu dem heutigen Zustand geführt.

Für die Zukunft bedarf es eines grundsoliden Investors mit klarem und realistischem Blick für das Machbare, der mit der Gemeinde zusammen auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Projekt Hundseck entwickelt. Wir werden den richtigen Bohrer für dieses dicke Brett finden“

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