Nach dem Unfall mit zwei Toten im Juli 2018 in Gaggenau muss der vom Schöffengericht Rastatt verurteilte Fahrer für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis . So zumindest lautete das Urteil vom 17. Mai. Dagegen hat der Verteidiger des verurteilten 48-Jährigen das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
Er tat dies am letzten Tag der einwöchigen Rechtsmittelfrist – am Freitag vergangener Woche per Fax, wie das Amtsgericht Rastatt am Montag auf BNN-Nachfrage sagte. Berufungsinstanz wird das Landgericht Baden-Baden sein. Wann es dort zu einer Terminierung kommt, ist noch völlig offen.
Fortsetzung des Entzugs
Das Urteil des Schöffengerichts hat somit noch keine Rechtskraft. Ohnehin war der Unfallfahrer nach letzten Informationen auch nach dem Urteilsspruch auf freiem Fuß. Als wahrscheinlich gilt, dass der Mann seine begonnene – und laut ärztlichem Attest bisher regulär geleistete – stationäre Alkohol- und Drogenentzugstherapie fortsetzen darf.
Ziel Bewährung
Mit der Höhe der Strafe liegt das Schöffengericht wie berichtet über der vom Staatsanwalt beantragten Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Verteidiger hatte am Schlusstag des Verfahrens in Rastatt zwar keinen konkreten Antrag gestellt, aber an das Gericht appelliert, über eine Bewährungsstrafe nachzudenken. Eine Bewährung dürfte auch jetzt die Zielsetzung der Berufung sein.
Der Prozess im BNN-Live-Ticker
Vom Geständnis bis zum Urteil - die BNN waren im Gericht dabei und berichteten im Live-Ticker:
- Prozessbeginn nach Unfall mit zwei Toten in Gaggenau: Angeklagter räumt Tat ein
- Live-Ticker: Zweiter Prozesstag nach Fahrerflucht mit zwei Toten in Gaggenau
- Live-Ticker: Urteilsverkündung nach Unfallflucht mit zwei Toten in Gaggenau
- Tödlicher Unfall in Gaggenau: Angeklagter zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt