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Prozess

Streit um verstopfte Klos in Gaggenau: Mehr Geld für Beschäftigte

Im Streit über sanierungsbedürftige Toiletten bei der Firma König Metall aus Gaggenau hat die Klage eines Arbeitnehmers vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg.

König Metall Gaggenau Außenansicht Autozulieferer
Im Streit über Toiletten bei König Metall hat die Klage eines Arbeitnehmers Erfolg. Foto: Dorscheid

Das Unternehmen müsse den Beschäftigten wie im Haustarifvertrag vereinbart mehr Geld zahlen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erfurt. Die Bedingung für die Entgelterhöhung sei „aufgrund der unvollständigen Durchführung der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen eingetreten“, heißt es in ihrer Entscheidung (4 AZR 68/22).

Vertraglich vereinbart war eine Entgelterhöhung von 0,5 Prozent, falls eine Grundsanierung im Sanitärbereich nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt wird. Das hatte die Firma nicht vollständig geschafft.

Sie vertrat vor Gericht die Ansicht, die Regelung enthalte die Vereinbarung einer Vertragsstrafe und sei damit unwirksam. Dem widersprachen die Bundesarbeitsrichter: „Bei der tarifvertraglichen Regelung handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe.“

Geklagt hatte laut BAG ein Arbeitnehmer, der seit 2011 bei der Firma beschäftigt ist. Die Toiletten sollten bis zum 1. Juli 2019 saniert sein. Die IG Metall Gaggenau hatte die Klage bis zur höchsten Instanz unterstützt. Kritik habe es vor allem gegeben, weil Toiletten immer wieder verstopft gewesen seien.

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