Skip to main content

IG Metall unterstützt Prozess

Streit um verstopfte Klos bei König Metall in Gaggenau soll vors Bundesarbeitsgericht

Der Streit über sanierungsbedürftige Toiletten bei der Firma König Metall aus Gaggenau soll am Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgefochten werden.

König Metall in Gaggenau
Der Streit über sanierungsbedürftige Toiletten bei der Firma König Metall aus Gaggenau soll am Bundesarbeitsgericht ausgefochten werden. Foto: Dorscheid

„Wir werden als IG Metall die Weiterverfolgung des Rechtsstreits vor dem BAG unterstützen“, teilte Gewerkschaftsvertreterin Claudia Peter am Donnerstag mit.

Die Kolleginnen und Kollegen erhielten Rechtsschutz. Noch stehe kein Termin für eine Verhandlung in Erfurt fest. Geschäftsführer Hans-Jörg Leuze sagte, er finde das Verfahren „ein bisschen traurig und unnötig“. „Eigentlich haben wir anderes zu tun.“

Hintergrund ist ein alter Tarifvertrag bei König Metall, in dem ein Anstieg der Entgelte um 0,5 Prozent vereinbart gewesen war, sollte die Firma nicht mehrere Punkte erfüllen – darunter die Toiletten bis zum 1. Juli 2019 zu sanieren.

Weil der Termin um einige Tage verpasst wurde, zogen Mitarbeiter vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Freiburg gab den klagenden Mitarbeitern in Teilen Recht und sprach ihnen eine rückwirkende Erhöhung von 0,1 Prozent zu. Es blieb unter den 0,5 Prozent, weil manche der Vereinbarungen erfüllt waren.

Toiletten sollen bei König Metall in Gaggenau immer wieder verstopft sein

Leuze sagte, es gehe um überschaubare Beträge von ein paar Euro für jeden Kläger. Inzwischen gelte ein neuer Tarifvertrag, die Erhöhung beziehe sich maximal auf rund zwei Jahre. Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hatte er gesagt, Kritik habe es vor allem daran gegeben, dass Toiletten immer wieder verstopft gewesen seien.

Auch die IG Metall Gaggenau, die nicht selbst Klägerin ist, hatte betont, es gehe nicht um große Summen, aber um die Glaubwürdigkeit des Tarifvertrages. Sie wollte die Urteilsbegründung abwarten und dann besprechen, ob sich ein Weg zum Bundesgericht lohnen könnte.

nach oben Zurück zum Seitenanfang