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Häuser erworben

Wie Weisenbach den Ortskern von Au schöner machen will

In Weisenbach-Au sollen zwei leer stehende Gebäude abgerissen werden. Die Gemeinde hat beide Anwesen bereits gekauft und Zuschüsse beantragt.

Der Denkmalschutz für das Gebäude Jakob-Bleyer-Straße 31 in Weisenbach-Au wurde aufgehoben. Es soll ebenso abgerissen werden wie ein Nachbaranwesen.
Dieses Gebäude in der Jakob-Bleyer-Straße hat die Gemeinde Weisenbach ebenso erworben wie das Nachbaranwesen. Beide sollen abgerissen werden. Foto: Ulrich Jahn

Neu geordnet werden soll ein zentraler Bereich in Weisenbach-Au. Es handelt sich um die Gelände Jakob-Bleyer-Straße 31 und 33. Diese Gebäude stehen seit längerer Zeit leer.

Die Gemeinde hat sie mittlerweile erworben. Der Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung (Donnerstag, 21. März, ab 19 Uhr im Weisenbacher Rathaus) mit der Thematik befassen.

Rückblende: Die Gemeindeverwaltung ging nach Information des Gemeinderats am 20. Juli 2023 in Gespräche mit den entsprechenden Grundstückseigentümern.

Nach Ansicht der Verwaltung bot sich damit aktuell im Ortszentrum „die historisch einmalige Gelegenheit, Grundstücke zu erwerben und im Anschluss einer geordneten Innerortsentwicklung zur Entflechtung zuzuführen“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Neuordnung der Ortsmitte im Weisenbacher Ortsteil Au

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 14. September 2023 hat die Verwaltung für die Maßnahme „Baureifmachung und anschließende Neuordnung von Grundstücken in der Ortsmitte im Ortsteil Au“ einen Zuwendungsantrag aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) über das Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt und die Verkaufsverhandlungen mit den Eigentümern der Anwesen Jakob-Bleyer-Straße 31 und 33 zum Abschluss gebracht.

Die Grundstücke sind inzwischen gekauft worden. Der Erwerb erfolgte jeweils unter Vorbehalt der Förderbewilligung. Nach Vorlage des Zuwendungsbescheids kann der Eigentumsübergang auch vollzogen werden.

Mit Schreiben vom 1. März hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Aufnahme des Vorhabens in die Programmentscheidung 2024 mitgeteilt. Außerdem hat die Behörde den Versand des Zuwendungsbescheids in den nächsten Wochen angekündigt.

Beide Häuser werden abgerissen

Die Gesamtausgaben dieser Maßnahme betragen etwa 325.500 Euro. Der Grunderwerb samt Grunderwerbsnebenkosten und erforderliche Gutachten (für ELR) in Höhe von 170.500 Euro wurden bereits im Jahr 2023 finanziert. Die Finanzierung wird in Form einer Haushaltsermächtigung in das Jahr 2024 übertragen.

Für die Abbruch- und Auffüllungskosten samt Ausschreibung in Höhe von etwa 155.000 Euro stehen im Jahr 2024 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Die Gemeinde Weisenbach erhält für die beantragte Maßnahme eine Zuwendung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von knapp 120.000 Euro. Dies entspricht 40 Prozent der Gesamtkosten und wurde auch gemäß Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe in der beantragten Höhe gewährt. Die Maßnahme könnte nach der Bewilligung sodann umgesetzt werden.

Aus Liste der Kulturdenkmale gestrichen

Im Einzelnen sollen die Gebäude samt Nebengebäuden (Garagen, Schuppen) der Jakob-Bleyer-Straße 31 sowie Jakob-Bleyer-Straße 33 abgebrochen werden. Im Anschluss daran soll das Gelände aufgefüllt und eingeebnet werden. Für die Abbrucharbeiten müssen im Vorfeld entsprechende baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.

Das Gebäude „Jakob-Bleyer-Straße 31“ wurde bereits aus der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg gestrichen. Für das Gebäude „Jakob-Bleyer-Straße 33“ wurde 2020 eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung unter der Voraussetzung, dass eine Dokumentation des Gebäudes erstellt wird, erteilt. Die Dokumentation ist im Zuge des Abbruchantrages von einem Sachkundigen zu erstellen.

Der Gemeinderat soll in seiner nächsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Maßnahme fassen sowie dem Abbruch aller Gebäude und zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens zustimmen. Außerdem ist ein Beschluss zur Ausschreibung der Abbrucharbeiten vorgesehen.

Zustand der Gaisbachbrücke wird untersucht

Im Zusammenhang mit einer möglichen Sanierung der maroden Gaisbachbrücke sollen ein Auftrag zur Bauwerkserkundung und ein Planungsauftrag vergeben werden. Damit soll untersucht werden, ob die Brücke saniert werden kann oder ob ein Abriss und Neubau erforderlich sind.

Im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Loffenau bezüglich einer Personalleihe für das Standesamt Loffenau ein weiterer Beratungspunkt. Es werde ausdrücklich im Vertrag geregelt, dass es sich nur um nicht planbare, nicht aufschiebbare und vorhersehbare Personenstandsfälle handeln müsse. „Ein gemeinsamer Standesamtsbezirk wird dadurch nicht gebildet“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage.

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