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Zeitplan für OB-Wahl steht

Acherner entscheiden am 17. September über die Nachfolge von Klaus Muttach

Klaus Muttach hört auf: Achern wählt am 17. September einen neuen Oberbürgermeister. Spannung verspricht die Wahl auch deshalb, weil bis dahin ein neues Kommunalwahlrecht gelten könnte.

Rathaus Illenau Achern
Am 17. September sind die Acherner zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen. Foto: Michael Moos

Das Datum können die Acherner in ihrem Terminkalender schon mal rot anstreichen: Am 17. September dürfen sie entscheiden, wer die Nachfolge von Oberbürgermeister Klaus Muttach antritt. Diesen Termin für die OB-Wahl hat jetzt der Gemeinderat festgelegt.

Spannung verspricht in diesem Zusammenhang nicht nur die Frage, welche Frau oder welcher Mann zum neuen Oberbürgermeister gewählt wird, sondern auch zu welchen Bedingungen die Wahl abgehalten wird: Die grün-schwarze Landesregierung plant eine Änderung des Kommunalwahlrechts.

Klaus Muttach ist seit 16 Jahren im Amt

Beim Neujahrsempfang hatte Amtsinhaber Klaus Muttach (CDU) – für viele überraschend – seinen Verzicht auf eine dritte Amtszeit erklärt. Folglich wird er am 3. November nach 16 Dienstjahren den Chefsessel im Rathaus räumen. Damit steht fest: Der Wahltermin kann nach den geltenden Fristen frühestens auf den 3. August, spätestens auf den 3. Oktober festgelegt werden.

Weil die Wahlen außerhalb der Sommerferien liegen sollen und am 24. September in der Illenau ein großes Open-Air-Festival geplant ist, schlug die Stadtverwaltung den 17. September als Termin für die OB-Wahl vor. Ein eventuell möglicher zweiter Wahlgang würde demzufolge für den 8. Oktober anberaumt.

Der Gemeinderat folgte diesen Vorschlägen der Verwaltung und legte ferner fest, dass die Stelle am 7. Juli im „Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ sowie am 8. Juli in der Lokalpresse ausgeschrieben wird. Gut sieben Wochen haben Bewerber dann Zeit, ihre Kandidatur anzumelden, bevor die Einreichungsfrist am Montag, 21. August, um 18 Uhr endet.

Wer in Achern Oberbürgermeister werden will, muss seine Bewerbung übrigens mit mindestens 50 Unterstützer-Unterschriften ergänzen, die ausschließlich von wahlberechtigten Personen stammen müssen. Gelegenheit, die Bewerber kennenzulernen, bietet die offizielle Kandidatenvorstellung am 11. September.

Änderung des Kommunalwahlrechts könnte Änderungen bringen

Soweit die Termine: Völlig offen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt wichtige Fragen der Wahl. In der Koalitionsvereinbarung von Grünen und CDU in Baden-Württemberg ist eine Änderung des Kommunalwahlrechts vorgesehen, von der auch die Wahlen von (Ober-)Bürgermeistern betroffen wären. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor, wurde bisher aber nicht in geltendes Recht umgesetzt.

Unter anderem geht es dabei um die Altersgrenzen: Laut Reformpapier soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige.

Eine weitere Änderung betrifft den eventuellen zweiten Wahlgang, der nötig wird, wenn ein Kandidat in der ersten Runde die erforderliche absolute Mehrheit verpasst hat. Nach dem Willen der Landesregierung soll es künftig eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben. Außerdem kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem auch weitere Kandidaten antreten können.

Welches Recht wird also auf die Oberbürgermeisterwahl angewendet? Entscheidend ist der Tag der Verkündung des Gesetzes, ebenso der Zeitpunkt der Stellenausschreibung. Ist die Stellenausschreibung vor oder spätestens am Tag der Verkündung des neuen Gesetzes erfolgt, wird nach dem bisherigen Recht gewählt. Erfolgt die Stellenausschreibung danach, gilt das neue Recht.

Befassen wird sich damit letztlich auch der Gemeindewahlausschuss, dem neben Oberbürgermeister Klaus Muttach und Bürgermeister Dietmar Stiefel als Beisitzer auch die Gemeinderäte Ulrich Berger (CDU) und Thomas Kohler (Freie Wähler) sowie Gabriele Hoggenmüller (ABL) und Martin Siffling (Grüne) als stellvertretende Beisitzer angehören.

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