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Hochwasserschutz

Baugebiet „Bühli“ in Achern-Mösbach: Genehmigungsverfahren geht in Verlängerung

Eigentlich hatte der Mösbacher Ortschaftsrat das Baugebiet „Bühli“ auf der Tagesordnung. Doch das Regierungspräsidium Freiburg verlangt jetzt für den Hochwasserschutz eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Ortschaftsrat Mösbach 18.1. - Absetzung von Tagesordnungspunkt Bühli
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans „Bühli/Gallenbühnd“ wird sich um sechs Wochen verzögern. Die Stadt muss im Entwurf Anpassungen zum Hochwasserschutz vornehmen. Foto: Roland Spether

Die Absetzung der Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs für die Teiländerung des Flächennutzungsplans „Bühli“ und „Gallenbühnd“ ist kurzfristig erfolgt.

Der Grund: Das Regierungspräsidium Freiburg verlangt für den Hochwasserschutz des Neubaugebiets „Bühli“ eine Änderung des Flächennutzungsplans. Konkret geht es um eine baurechtlich genauere Ausweisung einer Rückhaltefläche im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers.

Ortsvorsteherin Gabi Bär setzte die Mösbacher Ortschaftsräte darüber zu Beginn der jüngsten Sitzung in Kenntnis. Sie selbst wurde über die Notwendigkeit der Absetzung und Vertagung dieses wichtigen Tagesordnungspunktes am Sitzungstag um 17.30 Uhr von Carlo Frohnapfel, Leiter des Fachgebietes Stadt- und Umweltplanung, informiert, der wiederum einen entsprechenden Hinweis vom Regierungspräsidium Freiburg erhalten hatte.

Baugebiet „Bühli“: Verfahren wird sich um sechs Wochen verlängern

Vorgesehen war, dass die Mösbacher Ortschaftsräte die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen behandeln, den Entwurf feststellen und dem Gemeinderat sowie dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern zur Beschlussfassung empfehlen. Das ganze Verfahren wird sich nun um circa sechs Wochen verlängern, da Anpassungen des Entwurfes des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden müssen.

Auf Nachfrage dieser Zeitung teilte die Stadtverwaltung Achern mit, dass innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Bühli/Gallenbühnd“ vom Landratsamt des Ortenaukreises eine Berechnung des hundertjährlichen Hochwassers (HQ100) für den als Gewässer zweiter Ordnung klassifizierten Graben „NN-MZ1“ im Planungsgebiet gefordert wurde.

Im Istzustand entsteht eine Überschwemmungsfläche mit durchschnittlich drei Zentimetern Wasserstand entlang des Grabens, in weiten Teilen innerhalb des Gewässerrandstreifens. „Im Planzustand wird das Rückhaltevolumen zukünftig sichergestellt, somit sind keine nachteiligen Hochwasserfolgen bis einschließlich HQ100 für die bebaubaren Flächen zu erwarten“, so die Stadtverwaltung.

Im „Bühli“ sollen 65 Bauplätze entstehen

Im Geltungsbereich der Änderung besagten Flächennutzungsplanes sind nun auch Flächen betroffen, die vom Regierungspräsidium Freiburg im Gegensatz zur Stadt Achern und auch zur neueren Rechtsprechung planungsrechtlich als sogenannte „Außenbereichsflächen“ beurteilt werden. Außenbereichsflächen, die von einem 100-jährlichen Hochwasser betroffen sind, dürfen laut Wasserhaushaltsgesetz aber nicht als Bauflächen dargestellt werden, wie es weiter heißt.

Aufgabe der Stadt wird es nun sein, die Rückhaltefläche so zu ändern, dass sie sich ausschließlich auf nicht bebaubare Flächen verteilt. „Damit können im Flächennutzungsplan auch Außenbereichsflächen als künftige Bauflächen dargestellt werden.“

Das Wohnbauland im „Bühli“ beträgt 3,67 Hektar. Auf dieser Fläche sollen voraussichtlich 65 Bauplätze mit bis zu 130 Wohneinheiten entstehen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes läuft der Entwurf des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Bühli“, die Offenlage ist bereits erfolgt.

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