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Diskussion

Impfpflicht in Acherner Kitas: Kein Platz ohne Schutz?

Die Masern-Impfpflicht für Kindergartenkinder könnte kommen. Hält die Stadt Achern die Impfpflicht auch für notwendig? Was sagen Gesundheitsamt und das Land Baden-Württemberg zu der Entwicklung?

Eine Spritze. Im Hintergrund, außer Fokus, ein Kind.
Angst vor der Nadel: 2004 waren einer Studie zufolge drei bis fünf Prozent der Deutschen Impfgegner. Foto: picture alliance/dpa

Noch in diesem Jahr soll das kürzlich von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Masernschutzgesetz im Bundestag beschlossen werden.

Kürzlich ist der Brandenburger Landtag der Bundesregierung mit der Einführung der Impfpflicht an Kindertagesstätten zuvorgekommen, und auch ein privater Kita-Träger in Essen verlangt seit Februar bei Neuaufnahmen den Impfpass. Hält die Stadt Achern die Impfpflicht auch für notwendig? Wie stehen Land und Gesundheitsamt dazu? Die BNN haben sich erkundigt.

Spahns Masernschutzgesetz zielt darauf ab, die großen regionalen Unterschiede bezüglich der zweiten Masernimpfung einzuebnen, welche der gewünschten Impfquote von 95 Prozent und damit der sogenannten Herdenimmunität im Wege stehen.

Die unzureichende Impfquote hängt mit der Impfmüdigkeit der Bevölkerung, aber auch mit Impfgegnern und -skeptikern zusammen, die laut einer 2004 publizierten Studie des Robert-Koch-Instituts drei bis fünf Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Bisher waren Impfgegner kein Thema.
Klaus-Dieter Kramer, Leiter des Fachgebietes Kindertageseinrichtungen und Soziales

Die Antworten der Stadt sind – obwohl knapp – eigentlich erfreulich: „Bisher waren Impfgegner kein Thema“, teilt Klaus-Dieter Kramer, Leiter des Fachgebietes Kindertageseinrichtungen und Soziales mit. Auch einen Anstieg von Krankheitsfällen aufgrund mangelnden Impfschutzes sei nicht zu verzeichnen gewesen.

Auf die Frage, ob Kramer die Ablehnung von ungeimpften Kindern für eine konsequente und gegenüber geschützten Kindern gerechte Lösung hält, folgt ebenfalls eine eher lakonische Antwort: „Es gibt keine Impfpflicht, also ist eine Ablehnung rechtlich nicht möglich“.

Impfberatung verpflichtend

Seit des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes (PrävG) müssen Eltern aber einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorlegen. Im Juli 2017 wurde das Infektionsschutzgesetzes angepasst.

Wörtlich heißt es da nun: „Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung einladen.“

Strafen spielen in der Praxis bislang keine Rolle.
Claudia Krüger, Pressesprecherin des Landesministeriums für Soziales und Integration

Weigert sich die betroffene Person, eine solche Impfberatung in Anspruch zu nehmen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 500 Euro. In Baden-Württemberg, so führt Claudia Krüger, Pressesprecherin des Ministeriums für Soziales und Integration in Stuttgart auf Anfrage der BNN aus, spiele das aber „in der Praxis bislang keine Rolle“.

Impfgegner verstoßen nicht gegen Gesetze

In Achern übernehme der Kinderarzt die Beratung im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung, sagt Fachgebietsleiter Kramer, „eine Reaktion der Eltern gegenüber des Kindergartens gab es bisher nicht“.

Auf die Frage, wie die städtischen Kitas auf eine Verweigerung der Impfberatung reagieren und ob sie etwaige Impfgegner umgehend dem Gesundheitsamt melden würden, folgte nur die richtige, wenn auch erneut wenig ertragreiche Antwort: „Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, hat jemand, der gegen das Impfen ist, nicht gegen ein Gesetz verstoßen.“

Die Bevölkerung in der Ortenau ist nicht zu 95 Prozent durchgeimpft.
Claus Michael Gross, Leiter Gesundheitsamt Ortenaukreis

Claus Michael Gross, Leiter des Gesundheitsamts des Ortenaukreises, äußert sich zur Situation in der Region folgendermaßen: „Es ist ein Problem, dass die Bevölkerung in der Ortenau nicht, wie wünschenswert, zu 95 Prozent durchgeimpft ist.“ Genaue Zahlen stünden dem Gesundheitsamt aber nicht zur Verfügung. „Kinderärzte, aber auch die Gesundheitsbehörden arbeiten daran, die Impfquoten durch Werbung und Aufklärung zu erhöhen“, so Gross.

Zwischen Unversehrtheit und Epidemieeindämmung

„Gerade den überwiegenden Anteil der Ungeimpften, Menschen die sich aus Nachlässigkeit oder Zeitmangel nicht impfen ließen, können wir durch Aufklärung und verstärkte Angebote erreichen.“

Bei der Umsetzung einer bundesweiten Impfpflicht müsse allerdings „zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der einzelnen Person – vor allem der Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – sowie dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Erkrankungen abgewogen werden“.

Die Aufnahme eines Kindes an den Impfschutze zu knüpfen, ist kritisch zu hinterfragen.
Claudia Krüger, Pressesprecherin des Landesministeriums für Soziales und Integration

Wie Claudia Krüger vom Ministerium für Soziales und Integration erklärt, können die Länder aber „im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine beschränkte Impfpflicht bei Krankheiten mit klinisch schweren Verlaufsformen erlassen“.

Allerdings entstehe dann ein Konflikt zu dem „im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“. Das ist indes nicht der einzige Konflikt, der auch bei der Einführung einer Impfpflicht bedacht werden müsste:

„Die Aufnahme eines Kindes an das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes zu knüpfen, ist – zumindest bei staatlichen Einrichtungen – vor dem Hintergrund des Anspruchs auf einen vorschulischen Betreuungsplatz kritisch zu hinterfragen.“

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