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Einsatz von PFC-Löschschaum

Stadt Achern will vorerst nicht haften

Fünf Jahre nach dem Großbrand einer Chemie-Lagerhalle will das Landratsamt das Erdreich des Geländes reinigen. Wer für die Sanierung letztlich aufkommt, ist noch völlig offen. Die Stadt Achern indes sieht derzeit keinen Grund, für den Löschmitteileinsatz ihrer Feuerwehr zu haften.

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Offene Fragen: Beim Großbrand einer Lagerhalle in der Franz-John-Straße gelangten vor fünf Jahren polyfluorierte Chemikalien ins Erdreich – nach Erkenntnissen des Landratsamts aufgrund des Löschschaums. Das sieht die Stadt Achern anders. Foto: Roland Spether

Wer kommt für die Sanierungskosten des mit per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) kontaminierten Bodens in der Franz-John-Straße auf? Wie der Acher- und Bühler Bote exklusiv berichtete , will das Landratsamt fünf Jahre nach dem Großbrand einer Chemie-Lagerhalle das Erdreich des Geländes reinigen. Die Stadt Achern indes sieht derzeit keinen Grund, für den Einsatz von Löschschaum ihrer Feuerwehr zu haften.

Nach Darstellung der Kreisbehörde gelangte mutmaßlich durch den Löschschaum die für Mensch und Umwelt schädlichen Chemikalien in die Erde. „Das Verwaltungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Sanierungsbeginn steht somit ebenfalls noch nicht fest“, erklärt Kreissprecher Kai Hockenjos auf Anfrage des ABB. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne die Behörde keine weiteren detaillierten Auskünfte geben.

Kontaminierung durch gelagerte Chemikalien?

Detailliert äußert sich indes die Stadt Achern gegenüber dieser Zeitung. Wie Rathaussprecherin Helga Sauer betont, schließt die Stadt nicht aus, dass die in der Franz-John-Straße aufgefundene Schadstoffe aus dem Chemie-Lager stammen und „somit mit dem Löschmitteleinsatz nicht einmal indirekt und schon gar nicht unmittelbar zusammenhängen“. Somit sieht die Stadt derzeit keinen Grund, Kosten für eine Sanierung der entsprechenden Umweltschäden zu tragen. Nach Auffassung der Acherner Stadtverwaltung sei es nicht verallgemeinerungsfähig, dass ein PFC-haltiger Löschschaumeinsatz stets unverhältnismäßig ist.

Sandweierer Fall nicht vergleichbar

Hintergrund: Dem Großbrand eines Reformwarenhandels am 8. Februar 2010 im Baden-Badener Stadtteil Sandweier folgte ein jahrelanger Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof. Die Grundstückseigentümer verklagten die Stadt Baden-Baden, aufgrund des Einsatzes von PFC-haltigem Löschschaum ihrer Feuerwehr für die Bodensanierung und den Wertverlust des Grundstücks aufzukommen. Die Karlsruher Richter gaben den Klägern am 14. Juli 2018 in letzter Instanz schließlich Recht, dass der Einsatz von PFC-haltigem Löschschaum unverhältnismäßig und fahrlässig gewesen sei. Wie die Stadt Achern und auch das Landratsamt betonen, sei dieser Fall mit dem Brand der Chemie-Lagerhalle in der Franz-John-Straße jedoch nicht vergleichbar. „Die spezielle Situation in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, in dem Löschmittel mit höheren PFC-Konzentration eingesetzt wurden, die nur noch während einer Übergangszeit zugelassen waren, ist nach unserer Auffassung nicht auf Fälle in Achern übertragbar“, betont Sauer.

PFC-haltige Löschmittel auch heute zugelassen

Auch heute sind nach Auskunft der Stadt Achern PFC-haltige Löschmittel zugelassen. Denn bestimmte Brände, wie beispielsweise brennende Alkohole, können nur mit filmbildenden Löschschäumen, die von Alkohol nicht zersetzt werden, wirksam bekämpft werden. Diese PFC-haltigen Löschmittel „können, beziehungsweise müssen sogar unter bestimmten Einsatzbedingungen eingesetzt werden, um größeren Schaden von der Umwelt oder für Leben und Gesundheit von Menschen abzuwenden“, erklärt Sauer. Allerdings sind die PFC-Konzentrationen in Schaummitteln in den vergangenen Jahren stark reduziert worden. Vor diesem Hintergrund seien aus vergangenen Einsätzen in Achern auch keine neuen Lehren zu ziehen.

Oftmals fehlerhafte Angaben

Generell sei die Lagerung von Gefahrgut problematisch, da nach Erfahrungen der Acherner Brandbekämpfer nicht immer behördliche Vorgaben zu Art und Menge gelagerter Stoffe eingehalten werden. „Dies führte in der Vergangenheit mitunter dazu, dass die auf Grundlage der Betriebserlaubnis eines brennenden Lagers ausgewählten Löschmittel nicht die erwartete Wirkung zeigten“, so Sauer. Daher mussten die Einsatzkräfte weitere Löschmittel einsetzen, um den Brand wirksam bekämpfen zu können, „bei dem offensichtlich neben den offiziell vorhandenen Stoffen auch ohne Wissen der Behörden unerlaubt gelagerte Substanzen brannten“.
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