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ABB-Interview mit Dirk Pehl von Schultze & Braun

Wie viele Insolvenzen folgen auf die Corona-Krise?

Insolvenzen sind bei der Acherner Kanzlei Schultze & Braun tägliches Geschäft. Wir haben nachgefragt, welche Auswirkungen die Corona-Krise hier haben wird.

Ein Mann zeigt seine leere Hosentasche.
Taschen leer und doch kein Insolvenzantrag: Ausnahmeregelungen wegen Corona und das derzeit besonders billige Geld ersparen vielen Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter. Jedenfalls erst einmal. Foto: Peter Steffen/dpa

Welche Folgen hat der Corona-Lockdown für die Wirtschaft? Wie geht es der Gastronomie, die über Monate hinweg auf Sparflamme kochte und nun angesichts wieder steigender Corona-Zahlen vor dem nächsten Rückschlag steht? Die befürchtete Welle von Insolvenzen ist ausgeblieben, auch weil die Politik die Regeln gelockert hat. Ob das dicke Ende noch nachkommt, erläutert Dirk Pehl von der Acherner Kanzlei Schultze & Braun im Interview mit unserem Redakteur Frank Löhnig.

Porträtbild
Dirk Pehl Foto: Schultze & Braun

Pehl ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zuletzt unter anderem wichtige regionale Verfahren wie das von Westiform in Ortenberg oder von Nußbaum in Kehl begleitet – und dort einen Neustart ermöglicht.

Die Katastrophe ist ausgeblieben, wie es scheint?
Dirk Pehl

Die Zahlen legen das zunächst nahe. Im ersten Halbjahr 2020 gab es im Ortenaukreis 163 Insolvenzen, das sind 14,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aber der Schein könnte trügen.

Sind die Insolvenzen nur auf die lange Bank geschoben, weil der Gesetzgeber die Zügel locker gelassen hat?
Pehl

Dafür spricht einiges. Der Gesetzgeber hat für Unternehmen, die wegen der Pandemie in Schwierigkeiten stecken, vorübergehend die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Das betrifft zunächst alle Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 in die Insolvenz gerutscht sind. Bei denen vermutet der Gesetzgeber quasi automatisch, dass es an Corona liegen könnte. Aber was gerne übersehen wird: Wer vorher schon zahlungsunfähig oder überschuldet war, der war und ist von dieser Pflicht eben nicht befreit. Wer dann keinen Antrag stellt, für den könnte es heikel werden. Geschäftsführer können hier haftbar gemacht und strafrechtlich belangt werden.

Wie lange gelten die Ausnahmeregeln?
Pehl

Teilweise sind sie schon ausgelaufen. Wer zahlungsunfähig ist, muss seit dem 1. Oktober wieder Insolvenzantrag stellen. Nur bei Überschuldung haben Corona-geschädigte Unternehmen mit dem Antrag Zeit bis zum neuen Jahr.

Die Wirtschaft ist bislang mit einem blauen Auge durch die Corona-Krise gekommen. Leben wir durch die gelockerten Insolvenzregeln in einer Blase, die irgendwann platzt?
Pehl

Das Problem ist, dass es eine Reihe von Unternehmen gibt, die kein funktionierendes Geschäftsmodell haben. Es ist aber wegen der niedrigen Zinsen viel billiges Geld im Markt, es gibt die Corona-Staatshilfen und man sich mit Kurzarbeit über Wasser halten. Deshalb stellen diese Unternehmen keinen Insolvenzantrag. Langfristig kann das zum Problem werden, denn irgendwann wird dieses Unternehmen seine Rechnungen doch nicht mehr bezahlen können. Das führt zu wirtschaftlichen Schäden bei den Geschäftspartnern, die auch wirtschaftlich gesunde Unternehmen in Schieflage bringen können, und zu einem Vertrauensverlust. Und wenn Insolvenzanträge sehr spät gestellt werden, schwinden auch die Chancen, dass der Insolvenzverwalter noch etwas retten kann.

Heißt das, dass uns eine große Insolvenzwelle bevorsteht, spätestens 2021, wenn auch die letzte Ausnahmeregel ausgelaufen ist?
Pehl

Im ersten Quartal des kommenden Jahres könnte es soweit sein. Aber ich erwarte eher eine kleinere Welle, einerseits aus Branchen, die besonders unter den Corona-Folgen leiden, andererseits aber auch aus Industrie-Bereichen, die ohnehin in einem strukturellen Wandel stehen.

Wo erwarten Sie denn Probleme?
Pehl

Zum Beispiel im Hotelbereich, vor allem dort, wo man stark auf Tagungen ausgerichtet ist. Oder in der Veranstaltungsbranche. Hier ist den Unternehmen das Geschäft dauerhaft weggebrochen. Und dann sind da noch die Automobilzulieferer, die schon vor Corona in der Krise stecken. Da gibt es einige mit einem auslaufenden Geschäftsmodell, denken Sie nur an den Verbrennungsmotor, und Corona hat hier eine zusätzliche Dynamik reingebracht.

Der Gastronomie zum Beispiel tut sicherlich auch nicht gut, was gerade passiert.
Pehl

Einen zweiten Rückschlag wird die Gastronomie sicher nicht so wegstecken wie die Kontaktbeschränkungen im Frühjahr. Aber wenn ich daran denke, wie findig die Gastronomen in den vergangenen Monaten waren, mit Lieferdienst, Straßenverkauf und Abholservice, dann macht das doch auch Hoffnung.

Wie bewerten Sie die Maßnahmen der Politik zur Stützung der Wirtschaft?
Pehl

Hier wurde vieles richtig gemacht. Die Ausweitung des Kurzarbeitergelds zum Beispiel hat vielen Unternehmen geholfen und natürlich auch die Mitarbeiter abgesichert. Es konnte leichter beantragt werden, auch in der Insolvenz. Die Arbeitsagenturen haben da ein Riesen-Pensum an Arbeit geleistet. Auch die Anforderungen für KfW-Kredite wurden gesenkt, um mehr Unternehmen mit Krediten versorgen zu können. Auch wenn manche Unternehmer – insbesondere die kleinen Selbstständigen – vergessen wurden, kann man doch insgesamt eine positive Bilanz ziehen, denke ich.

Wird Ihr Job jetzt schwerer werden?
Pehl

Zum Glück musste ich bisher nur sehr selten Unternehmen abwickeln, und wenn, dann waren es welche, die aufgrund ihres Geschäftsmodells keine Perspektive mehr haben. Doch es wird schwieriger werden, für eigentlich überlebensfähige Betriebe nun einen Käufer zu finden. Investoren werden vorsichtiger, weil die weitere Entwicklung in den Märkten deutlich schwieriger zu planen ist. Erst im Frühjahr hatte ich ein großes Verfahren im Offenburger Raum, da sind mir wegen des Lockdowns alle potentiellen Käufer abgesprungen. Je nach weiterer Entwicklung könnte dieses Phänomen zunehmen.

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