Skip to main content

Neuregelung der Abgabe

Bürger in Friesenheim gehen gegen Grundsteuerbescheid vor

Die Grundsteuer-Reform sorgt bei vielen Menschen für Ärger. Im Friesenheimer Ortsteil Niederschopheim formiert sich jetzt Widerstand gegen die Neuregelung.

Finanzielle Belastung für Grundstückseigentümer: Die neue Grundsteuer sorgt für Verärgerung bei Anwohnern im Friesenheimer Ortsteil Oberschopfheim.
Finanzielle Belastung für Grundstückseigentümer: Die neue Grundsteuer sorgt für Verärgerung bei Anwohnern im Friesenheimer Ortsteil Oberschopfheim. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolfoto

Wer blickt in Sachen Grundsteuer-Reform noch durch? Wer fühlt sich nicht ungerecht behandelt? Wer hat sich nicht schon ernsthaft gefragt, ob er Widerspruch gegen die Einstufung seines Grundstücks einlegen soll? Im Friesenheimer Ortsteil Niederschopheim formiert sich Widerstand gegen die Neuregelung dieser Abgabe.

Der Frust vieler Grundstücksbesitzer scheint groß zu sein, das zeigte der gute Besuch bei einer Bürgerversammlung: Gut 30 Anwohner aus dem Bereich Lärchenweg/Petersle III, einem Wohngebiet unweit der Auberghalle, informierten sich und überlegten sich Schritte, wie sie gegen die eintreffenden Bescheide des Finanzamts vorgehen können.

Jurist referiert bei Bürgerversammlung in Friesenheim

Viele erklärten sich auch spontan bereit, sich an den Kosten für ein mögliches Gegengutachten zu beteiligen. Damit soll im Extremfall das Ziel verfolgt werden, die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte, die als zu hoch und nicht gerecht angesehen werden, zu Fall zu bringen.

Als versierter Referent erwies sich Franz Lögler, gebürtiger Oberschopfheimer: Der Jurist war einst Dezernent beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und gehörte 20 Jahre dem Gemeinderat von Friesenheim an.

Die Versammlung verlief sachlich, doch mit den vom zuständigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr – zuständig für Lahr, Friesenheim, Seelbach und Schuttertal – festgelegten Bodenrichtwerten ist man nicht einverstanden: Die Prüfungen seien oberflächlich erfolgt.

Nicht einleuchtend, weshalb innerhalb von Oberschopfheim Zonen aneinanderstoßen, die völlig unterschiedliche Werte aufweisen, links der Trennlinie Quadratmeterpreise von deutlich mehr als 300 Euro, rechts um die 100 darunter. Nicht nur Franz Lögler fragt sich: „Sind die Zonen richtig gebildet?“ Die Spreizung in Oberschopfheim reiche von 100 bis 330 Euro.

Bodenrichtwert wird laut Franz Lögler in geheimem Verfahren festgelegt

Das Problem, das nicht nur Lögler sieht: Der Ausschuss orientiere sich an der amtlichen „Kaufpreis-Sammlung“, der Bodenrichtwert werde in einem geheimen Verfahren festgelegt. Dieses weise Schwächen auf. Er habe erwartet, „dass der Gutachterausschuss sorgfältiger vorgeht“. Er habe diesen persönlich kontaktiert: „Viele Fragen wurden leider nicht beantwortet.“

Unverständlich auch, wie ein Zuhörer anmerkte, dass manche „Monsterbauten“ im Ort auf Grundstücken stünden, deren Bodenrichtwerte trotz zahlreicher darauf errichteter Wohnungen deutlich geringer sind als die mancher Grundstücke mit nur einem erlaubten Vollgeschoss: „Der Gesetzgeber aber sagt: Insbesondere auch das Maß der baulichen Nutzung ist zu berücksichtigen.“

Lögler hat sich bereits vor längerer Zeit bereit erklärt, seine Mitbürger in einem möglichen Widerspruchsverfahren kostenlos anwaltlich zu vertreten. So wie jetzt den Bewohnern des Areals Lärchenweg/Petersle III hat er auch schon den Bewohnern der Schubertstraße fachliche Unterstützung angeboten.

Empörung über Neuregelung der Grundsteuer

Die allgemeine Empörung jedenfalls ist nicht klein – jetzt erst recht, da die ersten, vom Finanzamt versandten Bescheide vorliegen. Lögler riet, sofort Einspruch einzulegen: „Im Einspruchsverfahren wird, wenn die Höhe des Bodenrichtwerts angefochten wird, das Finanzamt ein Gutachten verlangen.“

So was koste zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Ein Großteil der Betroffenen scheint gewillt zu sein, sich an der Finanzierung eines Gutachtens für ein Mustergrundstück zu beteiligen.

In der leidigen Angelegenheit setzen die Betroffenen auch auf den Gemeinderat von Friesenheim – auf dass dieser ein Einsehen hat und die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B, weitere bedeutende Größe bei der Ermittlung des Grundsteuerbetrages, nach unten korrigiert.

nach oben Zurück zum Seitenanfang