Nachdem ein Gaststättenbetreiber im Bahnhofsbereich in Kehl gegen die Corona-Verordnung verstoßen hat, hat die Stadt Kehl jetzt ein Bußgeldverfahren und zusätzlich ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis eingeleitet.
Nach einem Hinweis hatten sich Beamte des Polizeireviers Kehl in der Nacht zum 13. August selbst davon überzeugt, dass sich in den Räumen etwa 150 Personen aufhielten – und damit deutlich mehr als nach Corona-Verordnung zulässig. „Eine Einhaltung der geltenden Abstandregeln war aufgrund der Gästezahl nicht möglich“, heißt es dazu im Polizeibericht.
Den Kehler Betreiber droht Zwangsgeld und Schließung des Lokals
„In der zum Beispiel durch Lichteffekte geschaffenen Disko-Atmosphäre standen die überwiegend aus Frankreich stammenden Besucher teilweise dichtgedrängt aneinander“, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung weiter. Das Lokal musste daher noch in der Nacht schließen.
Nach der geltenden Corona-Verordnung dürfen Diskotheken derzeit nur als Schankwirtschaften betrieben werden. Das heißt: Getränke können ausgeschenkt werden, aber getanzt werden darf nicht. Außerdem müssen den Gästen Sitzplätze zugewiesen werden.
Am Donnerstag hat nun die Stadt durch eine Verfügung noch einmal bekräftigt, dass der Betrieb als disko-ähnliche Schankwirtschaft bereits durch die Corona-Verordnung untersagt ist. Außerdem hat sie dem Betreiber ein Zwangsgeld für den Fall angedroht, dass er diese Art des Betriebs fortsetzt.
Als reguläre Schankwirtschaft kann die Gaststätte jedoch weiter geöffnet bleiben. Allerdings hat die Stadt ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis eingeleitet, nachdem der Betreiber bereits wiederholt gegen die Corona-Verordnung verstoßen hat und sich Anwohner mehrfach wegen des von der Gaststätte ausgehenden Lärms beschwert haben.