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Waldbrandgefahr in der Region

Feuer am Waldrand in Lauf

Durch die hohe Waldbrandgefahr ist große Vorsicht geboten. Ein Mann hat in Lauf ein Feuer zu nah am Waldrand entfacht und eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit bekommen.

Die Sonne strahlt durch Bäume in einem Waldstück.
Durch die anhaltende Trockenheit besteht eine große Brandgefahr in Baden-Württembergs Wäldern. Foto: Christoph Schmidt picture alliance/dpa

Der nicht eingehaltene Abstand eines nahe am Waldrand entzündeten Lagerfeuers zieht nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz nach sich.

Offenbar wollte ein Mann am Donnerstagabend gegen 21.30 Uhr auf einem Feld trockenes Altholz verbrennen. Hierbei wurde der vorgeschriebene Abstand zum angrenzenden Wald von 100 Metern allerdings deutlich unterschritten. Das nur 15 Meter von den Bäumen entfernte Feuer wurde durch Wehrleute aus Lauf gelöscht. Ob der Mann, wie er angab, im Besitz einer eingeholten Genehmigung sein soll, wird noch überprüft.

Die Polizei bittet aufgrund der aktuell stetig steigenden Waldbrandgefahr alle Waldbesucher um besonders erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Im Wald ist offenes Feuer außerhalb offizieller Feuerstellen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch von Flaschen und Glasscherben aus, genauso wie von Zigarettenkippen.

Fahrzeuge sollten nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen und nicht über trockenem Bodenbewuchs, vor allem trockenem Gras, abgestellt werden, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können. Wer Reste eines glimmenden Feuers oder einen beginnenden Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu informieren.

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