Skip to main content

Martin Gassner-Herz

Kindergrundsicherung: Abgeordneter aus der Ortenau sieht noch Änderungsbedarf

Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales Vorhaben der Ampel. Nach langem Ringen liegt ein Gesetzentwurf vor. Doch die Debatten gehen weiter.

Martin Gassner-Herz
Der Offenburger FDP-Abgeordnete Martin Gassner-Herz ist zuversichtlich, dass die Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 eingeführt wird, auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind. Foto: Sanjar Khaksari

Der 38-jährige Martin Gassner-Herz vertritt seit 2021 den Ortenaukreis im Bundestag. Er ist Berichterstatter der FDP-Fraktion für die Kindergrundsicherung.

Herr Gassner-Herz, nach langem und zähem Ringen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung verabschiedet. Ende gut, alles gut?
Gassner-Herz
Wir sind nicht am Ende, sondern mittendrin im Gesetzgebungsverfahren. Nachdem die Regierung den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, wird sich als nächstes das Parlament damit befassen und, wo nötig, Änderungen beschließen. Für uns hat Priorität, ein gelungenes Gesetz zu verabschieden, kein schnelles. Dafür müssen wir sorgfältig sein. Spätere Notreparaturen können wir bei einer so komplexen Verwaltungsreform nicht riskieren.
Was muss aus Sicht der FDP im parlamentarischen Verfahren noch verändert oder verbessert werden?
Gassner-Herz
Im Zusammenspiel der Sozialleistungen darf es nicht zu neuen Ungerechtigkeiten oder bürokratischen Hürden kommen. Hier müssen wir unbedingt auf die Expertise von Verbänden und Verwaltungsprofis hören und seriös an der Ausgestaltung arbeiten. Auch müssen wir sichergehen, dass alles für einen pünktlichen Start der Kindergrundsicherung vorbereitet ist. Die ausführenden Ämter müssen uns dafür eine realistische Einschätzung geben, ob sie die Aufgabe, die wir ihnen übergeben werden, auch vollständig umsetzen können. Dazu wird es auch eine öffentliche Anhörung bei uns im Familienausschuss geben, bei der alle noch einmal ihre Stellungnahme abgeben können.

Es braucht eine moderne Verwaltung

Nicht nur innerhalb der Ampel gibt es weiteren Beratungsbedarf, auch die Länder sprechen ein Wort im Bundesrat mit. Kommt die Kindergrundsicherung tatsächlich bis zum 1.1.2025?
Gassner-Herz
Wir haben alle das gemeinsame Ziel, die Familienleistungen so zu verbessern, dass die Leistungen endlich auch bei allen Berechtigten ankommen. Dazu braucht es einen digitalen Schub und eine moderne Verwaltung. Wenn die Länder dieses Ziel mit uns zusammen verfolgen, sehe ich keine Gefährdung des Zeitplans.

Die Fragen stellte Martin Ferber

nach oben Zurück zum Seitenanfang