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Inzidenz über 100

Der Ortenaukreis zieht die Corona-Notbremse

Der Ortenaukreis hat den Inzidenzwert von 100 an drei Tagen in Folge überschritten. Nun tritt die „Notbremse“ in Kraft. Der Lockdown im Kreis wird daher ab Mittwoch deutlich verschärft.

Der Außenbereich eines Restaurants ist mit Flatterband abgesperrt.
Die Inzidenz im Ortenaukreis ist zu hoch. Ab Freitag gelten deshalb wieder härtere Beschränkungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises gab am Mittwoch bekannt, dass der 7-Tage Inzidenzwert im Ortenaukreis an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg greift damit die sogenannte „Notbremse“.

Der Ortenaukreis veröffentlichte nun eine Allgemeinverfügung, die den Weisungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg folgt. Vor allem das diffuse Infektionsgeschehen mache die Kontrolle der Lage schwierig. Der Lockdown wird wieder verschärft.

Ab Freitag, 26. März, 0 Uhr, treten daher wieder die Regelungen von vor dem 7. März in Kraft, teilt der Corona-Krisenstab des Landratsamts unter Vorsitz von Landrat Frank Scherer mit.

Welche Beschränkungen gelten ab Freitag?

  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet mehr anbieten. „Click & Collect“ (online bestellen und abholen) ist möglich.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen.
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Körpernaher Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen müssen ebenfalls schließen.
  • Außen- und Innensportanlagen werden für den Amateur- und individuellen Freizeitsport geschlossen. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.

Die verschärften Maßnahmen werden aufgehoben, sobald der Ortenaukreis fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nachweist.

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