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Unerlaubte Anreise

Angeklagter fährt ohne Führerschein zu Rastatter Gericht

Eine Gerichtsverhandlung gegen einen 48-Jährigen endete am Donnerstagnachmittag zusätzlich mit der Einbehaltung seiner Fahrzeugschlüssel. Er hätte eigentlich gar nicht fahren dürfen.

Zwei Führerscheine liegen auf einem Tisch.
Einen Führerschein konnte der Kontrollierte nicht vorweisen. Foto: Ole Spata picture alliance/dpa

Gegen 16 Uhr wurde den Beamten des Polizeireviers Rastatt nach eigenen Angaben bekannt, dass der Mann offenbar zu seiner Gerichtsverhandlung mit einem Auto gefahren war, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen.

Das Auto konnte von den Polizisten auf einem Busparkplatz in der Lyzeumstraße gegenüber einer Schule aufgefunden werden.

Bei der Rückkehr des Mannes an sein Fahrzeug konnten die Polizisten ihn an seiner versuchten Wegfahrt hindern. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß.

Nun muss er sich mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auseinandersetzen.

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