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Prüfung durch Landratsamt und Gemeinde

Bürgerbegehren gegen Windkraft und für S2 in Durmersheim sind unzulässig

Insgesamt 1.005 Unterschriften haben der Durmersheimer Martin Ganz und Mitstreiter gesammelt. Doch das Bürgerbegehren gegen Windräder im Hardtwald ist unzulässig, ebenso das für die S2-Verlängerung. Das hat die Prüfung durch Landratsamt und Gemeindeverwaltung ergeben.

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Windräder im Durmersheimer Hardtwald? Das wollten Bürger verhindern. Doch ein Bürgerbegehren ist unzulässig. Foto: Markus Scholz/dpa

1.005 Personen unterstützten mit Unterschrift eine Initiative zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gegen Windräder im Hardtwald. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit reduzierte sich die Anzahl auf 951, was immer noch ausreichen würde, die Sache auf den Weg zu bringen. Verfehlt wurde nach Überzeugung der Gemeindeverwaltung wie auch des Landratsamts Rastatt jedoch eine Frist, man könnte auch sagen, der richtige Zeitpunkt wurde verpasst. 

Das Begehren scheint deshalb gescheitert zu sein. Es sei „aller Voraussicht nach unzulässig“, erklärte die Aufsichtsbehörde. Die Gemeinde teilt diese Auffassung und schlägt dem Gemeinderat vor, die Unzulässigkeit festzustellen. Dies soll kommenden Donnerstag, 7. Dezember, in einer Ratssitzung geschehen, die um 19 Uhr im Bürgersaal beginnt.

Bürgerbegehren Durmersheim verpasst Dreimonatsfrist

Ein Bürgerbegehren muss spätestens drei Monate nach Bekanntmachung der kritisierten Ratsentscheidung beantragt werden. So steht es in Paragraf 21 der Gemeindeordnung. Die auf den Unterzeichnerlisten dargelegte Begründung für das Bürgerbegehren führte einen Beschluss des Gemeinderats vom 26. Juli 2023 an, an dem das Gremium „den Bau von sieben Windenergieanlagen im Hardtwald“ entschieden habe.

Der Antrag auf ein Bürgerbegehren wurde mit den Unterzeichnerlisten am 24. Oktober bei der Gemeinde eingereicht. Auf den ersten Blick sieht es nach rechtzeitiger Abgabe aus. Der Haken liegt woanders. Der Gemeinderat hat mit dem angegriffenen Beschluss vom Juli lediglich eine Rechtsberatung für die Vertragabschlüsse beauftragt, die zur Realisierung des Windkraftprojekts anstehen. Alle anderen Entscheidungen wurden weit vorher getroffen.

Die Grundsatzentscheidung für den Hardtwald am 1. Juni 2022. Am 18. Januar 2023 wurde in wiederum öffentlicher Sitzung ein Plan mit den einzelnen Standorten vorgestellt und per Beschluss der Investor bestimmt. Das BT hat über alle Schritte ausführlich berichtet. In keiner Phase des Entscheidungsprozesses war aus der Bevölkerung Widerstand zu vernehmen bis im Juli dieses Jahres die Gegeninitiative auftauchte.

In der kommenden Gemeinderatssitzung wird es auch um das Bürgerbegehren für die Verbindung der Stadtbahnlinie S2 gehen. Es soll den Unterlagen zufolge ebenfalls den Stempel „nicht zulässig“ erhalten. Ein Bürgerentscheid mit der vorliegenden Fragestellung wäre nicht vollzugsfähig, da sich hieraus keine konkreten Handlungspflichten ableiten lassen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Auch der Kostendeckungsvorschlag sei unvollständig.

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