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Fund bei Iffezheim

Geflügelpest bei Möwe nachwiesen: Krankheit erreicht Landkreis Rastatt

Die Geflügelpest hat nun auch den Landkreis Rastatt erreicht. Bei einer in der Nähe von Iffezheim aufgefundenen toten Möwe wurde der Erreger nachgewiesen. Welche Folgen das hat.

Möwen
Bei einer in der Nähe von Iffezheim gefundenen toten Möwe wurde die Geflügelpest nachgewiesen (Symbolbild). Foto: Nestler

Bei einer tot aufgefundenen Möwe im Landkreis Rastatt wurde die Geflügelpest festgestellt. Geflügelhalter sind aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das teilt das Landratsamt Rastatt am Montag mit.

Seit Mitte Oktober 2022 werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln festgestellt. Nun wurde bei einer an der Staustufe Iffezheim verendeten Lachmöwe das Virus nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um das hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 handelt.

Landratsamt Rastatt hat Allgemeinverfügung erlassen

Von Ausbrüchen bei Wildvögeln waren zuvor in Baden-Württemberg insbesondere der Großraum Stuttgart mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen und Tübingen sowie südliche badische Landkreise (Freiburg, Lörrach, Waldshut und Konstanz) betroffen. In der Ortenau wurde vergangene Woche ein Fall gemeldet. Und auch nördlich von Rastatt gibt es einen bestätigten Verdacht: Die Stadt Karlsruhe bestätigte am Montag einen Fall in Durlach.

„Der Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt oberste Priorität“, heißt es im Pressetext. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat das Landratsamt erforderliche Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegt. Diese Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisbehörde veröffentlicht.

So muss im Kreisgebiet in einem Korridor von 500 Metern entlang des Rheins zur Vorbeugung sämtliches Geflügel bis einschließlich Sonntag, 2. April, grundsätzlich im Stall gehalten werden. Sollte eine Aufstallung nicht möglich sein, kann für Kleinbestände in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regelung abgesehen werden.

Ausnahmen sind laut Behörde nur möglich, wenn der Auslauf für das Geflügel mit engmaschigen Netzen nach oben und zur Seite so gesichert ist, dass der Zugang von Wildvögeln zum Hausgeflügelbestand ausgeschlossen ist. Geflügelhalter, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, sollten sich umgehend mit dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt in Verbindung zu setzen.

Alle Geflügelhalter im Landkreis sind zudem aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um ihre Tiere vor einem Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.

Ausstellungen und Märkte im Landkreis Rastatt verboten

Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts ist das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest aktuell hoch einzuschätzen. Neben Wildvögeln geht von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen ein hohes Risiko für die Verbreitung aus. Beides darf deshalb im Landkreis bis einschließlich Sonntag, 2. April, nicht stattfinden.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim Veterinäramt anzuzeigen sind.

Die Bürger werden gebeten, tote oder kranke Wildvögel – insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie zum Beispiel Raben und Krähen – den zuständigen Veterinärbehörden beim Landratsamt Rastatt (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) unter genauer Angabe des Fundorts zu melden.

Das Amt organisiert dann die Abholung, Untersuchung und Entsorgung der verendeten Tiere. Kranke Tiere und Kadaver sollten ohne Information an die Behörde nicht vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Service

Die Meldung verendeter oder kranker Vögel ist unter der Rufnummer (07222) 3815400 oder per E-Mail unter amt54@landkreis-rastatt.de möglich. Weitere Infos unter www.landkreis-rastatt.de

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