Skip to main content

Tiere

Vogelgrippe breitet sich auch in Baden-Württemberg aus

26 nachgewiesene Fälle von Geflügelpest hat es in Baden-Württemberg seit Anfang des Jahres gegeben. Mehrere Kommunen reagieren mit einer Stallpflicht.

Ein weißer Hahn steht in einer Schar von braunen Hühnern.
Die Vogelgrippe stellt eine Gefahr für Geflügelbestände dar. Foto: picture alliance / Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Nach Hunderten Fällen von Geflügelpest in Norddeutschland breitet sich die Viruserkrankung zunehmend auch in Baden-Württemberg aus. Halter von Hühnern, Gänsen und anderem Geflügel in mehreren Landkreisen sind bereits gezwungen, ihre Tiere im Stall zu halten. Am Donnerstag bestätigte sich die auch als Vogelgrippe bekannte Seuche zudem in einer Gruppe von mehreren Dutzend toter Möwen an einer Schleuse im Stuttgarter Stadtteil Obertürkheim, wie die Stadt und das Landwirtschaftsministerium mitteilten.

Um dem rätselhaften Möwensterben auf den Grund zu gehen, waren die Proben abschließend vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, untersucht worden. „Es ist daher davon auszugehen, dass alle toten Möwen an der Vogelgrippe gestorben sind“, sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU) der dpa.

Minister will Geflügel schützen

In Baden-Württemberg ist laut Landwirtschaftsministerium seit Anfang des Jahres in 26 Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Die Zahl der betroffenen Tiere ist noch höher. Nach Angaben Hauks zeichnet sich eine Verlagerung des Geschehens von Norddeutschland in Richtung Süden ab – mit Folgen für Baden-Württemberg: „Die Anzahl der aktuell lokal begrenzten Fälle in Baden-Württemberg könnte in den kommenden Wochen weiter ansteigen“, sagte er.

Es müsse verhindert werden, dass sich die Seuche auch in Geflügelbeständen und Vogelhaltungen ausweiten könne. „Der Schutz des Geflügels in kleineren wie größeren Haltungen muss oberste Priorität haben“, sagte der Minister. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln müsse soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Bislang gebe es einen solchen Ausbruch bei Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln in diesem Jahr nicht. „In Baden-Württemberg mussten bislang auch keine Tiere gekeult werden“, sagte Hauk. Dabei handelt es sich um das Töten von Tieren, um Seuchen einzudämmen.

Krankheit kann für hohe Verluste sorgen

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich, sie kann in Nutzgeflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Die Behörden verordnen bei Ausbrüchen strenge Maßnahmen, damit die Seuche nicht von Wildpopulationen auf Nutztiere übergreift.

Neben Stuttgart haben auch andere Landkreise im Südwesten ähnliche Verordnungen erlassen. Im Kreis Böblingen waren zuletzt drei Ausbrüche der Geflügelpest bei Graugänsen und einem Turmfalken bestätigt und Konsequenzen gezogen worden, auch in den Kreisen Reutlingen und Tübingen gilt nach dem Ausbruch bei Schwänen und einem Graureiher bis auf weiteres ein generelles Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen, ebenso in Teilen des Ostalbkreises. Im Kreis Karlsruhe wurde das Influenzavirus in einem krank aufgefundenen Schwan nachgewiesen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang