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Viel Bürokratie

Grenzkontrollen wegen Corona - Chaos um Passierscheine für Pendler aus dem Elsass

Berufspendler, die im Elsass wohnen, aber in Baden arbeiten, dürfen trotz Grenzkontrollen weiter einreisen. Um das Verfahren beim Grenzübertritt zu erleichtern, sollen sie Passierscheine ausgestellt bekommen. Doch bei der Frage, wie das genau funktionieren soll, herrscht momentan noch Verwirrung.

Damit die Kontrolle an der französischen Grenze schneller geht, sollen Pendler einen Passierschein bekommen.
Damit die Kontrolle an der französischen Grenze schneller geht, sollen Pendler einen Passierschein bekommen. Foto: Daniel Gräber

Berufspendler, die im Elsass wohnen, aber in Baden arbeiten, dürfen trotz Grenzkontrollen weiter einreisen. Um das Verfahren beim Grenzübertritt zu erleichtern, sollen sie Passierscheine ausgestellt bekommen. Doch bei der Frage, wie das genau funktionieren soll, herrscht momentan noch Verwirrung.

Die baden-württembergische Landesregierung hat ein Formular entworfen, das den etwas sperrigen Titel „Berechtigungsschein zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung“ trägt. Es kann online heruntergeladen werden.

Viel bürokratischer Aufwand

Das Formular muss zunächst vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Doch notwendig ist dann noch eine Bestätigung des jeweiligen Rathauses am Firmensitz.

Unternehmensverbände wie die IHK Südlicher Oberrhein kritisieren dieses Verfahren als zu bürokratisch. Nun hat die für die Grenzkontrollen zuständige Bundespolizei ein eigenes Formular veröffentlicht. Die „Bescheinigung für Berufspendler“ gibt es ebenfalls im Internet . Für diesen Passierschein genügen die Unterschrift des Arbeitnehmer und Arbeitgebers sowie der Firmenstempel.

Einfach durchwinken geht nicht

Laut Dieter Hutt, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Offenburg, gibt es neben diesen beiden deutschen Passierscheinen auch noch einen von französischen Behörden. Die Idee sei, dass sich Berufspendler die Bescheinigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Einfach durchgewinkt werden sie dann aber nicht in jedem Fall. „Die Kollegen gleichen die Daten des Passierscheins mit dem Ausweis ab. Erst wenn es sich nach einigen Tagen eingespielt hat und sie einzelne Pendler schon kennen, kann es sein, dass sie auch mal auf eine Kontrolle verzichten“, so der Bundespolizeisprecher.

Einen Ausweis müsse man beim Grenzübertritt aber auf jeden Fall immer mitführen, betont Hutt. Unabhängig davon, ob man einen Passierschein hat – und auch egal, welchen der unterschiedlichen Varianten.

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