Mit den Worten „Ich bin bereit“ bringt sich Rastatts Ex-OB Klaus-Eckhard Walker (parteilos) per Pressemitteilung als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl am 24. September ins Gespräch.
Der 70-Jährige will sich eine Regelung der Kommunalwahlordnung zunutze machen. Auf den Stimmzetteln stehen nämlich nicht nur die Namen der fünf offiziellen Kandidaten. Es gibt auch eine Leerzeile, in die Wähler eine andere Person eintragen können.
Person muss zweifelsfrei identifizierbar sein
Diese muss allerdings laut Gesetz zweifelsfrei identifizierbar sein. In den Vorschriften wird empfohlen, dass Wähler die Person in der freien Zeile durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben kenntlich machen.
Beweggründe nennt Walker in der Mitteilung nicht. Auf Nachfrage dieser Redaktion nennt er vor allem zwei Gründe für seinen überraschenden Vorstoß. Er wollte zunächst abwarten, wie das Kandidatenfeld aussieht.
Ich war schon OB. Ich muss mir das nicht antun.Klaus-Eckhard Walker
Ehemaliger OB von Rastatt
Die fünf offiziellen Bewerber bezeichnet Walker in Summe als „jämmerlich“. Sie würden sich „in nichts unterscheiden“, meint er. Dass er das formelle Bewerbungsverfahren ignoriert hat und damit auch das Auswahlverfahren mit öffentlichen Vorstellungsrunden, begründet Walker so: „Ich war schon OB. Ich muss mir das nicht antun.“
Walker war von 1991 bis 2007 Rastatter OB. Vor 16 Jahren wählte ihn eine Mehrheit ab. Sein Nachfolger Hans Jürgen Pütsch (CDU) geht Ende dieses Jahres in Ruhestand.
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