Mutmaßlicher Missbrauch von Wintersdorf: Im Zweifel für den Angeklagten
In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Diese Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut unseres Rechtssystems. In Fällen wie dem mutmaßlichen Missbrauch von Wintersdorf zeigt sich aber, wie belastend sie für alle Beteiligten sein kann. Ein Kommentar von Swantje Huse.