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Verhandlung verschoben

Rastatter Landrat und sein Vize: Arbeitsgespräche statt Arbeitsgericht?

Im Clinch zwischen dem Rastatter Landrat Christian Dusch und seinem Stellvertreter Jörg Peter zeichnet sich offenbar eine außergerichtliche Lösung ab. Ein angesetzter Gerichtstermin soll verschoben werden.

Gebäudeansicht Landratsamt Rastatt
In der Führungsetage des Rastatter Landratsamts herrscht dicke Luft. Nun suchen Landrat und Vize nach einem Ausweg. Foto: Hans-Jürgen Collet

Im Clinch zwischen Landrat Christian Dusch (CDU) und seinem Stellvertreter Jörg Peter (CDU) zeichnet sich offenbar eine außergerichtliche Lösung ab. Darauf deutet eine aktuelle Pressemitteilung der Kreisverwaltung hin. Demnach haben sich die Kontrahenten darauf verständigt, den für diesen Donnerstag angesetzten Termin vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe zu verschieben.

Der Behördenchef und sein Vize befänden sich in vertraulichen Gesprächen, in die auch das baden-württembergische Innenministerium einbezogen sei. „Solange die Gespräche zur Suche nach einer einvernehmlichen Lösung andauern, kann von einer gerichtlichen Erörterung der Angelegenheit abgesehen werden“, heißt es aus dem Landratsamt.

Wie berichtet, klagt der 60-jährige erste Landesbeamte gegen seine Abberufung als erster Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Diese 2013 neu geschaffene Führungsaufgabe erledigte Peter auch auf Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags mit dem Landkreis auf Geringfügigkeitsbasis. Der Zusatzjob beschert ihm ein zusätzliches monatliches Salär von 450 Euro pro Monat.

Im Zuge der vom Kreistag beschlossenen Neuordnung beim AWB kündigte die Kreisverwaltung auch den 450-Euro-Job zum 31. Dezember dieses Jahres. Dagegen hat Peter Kündigungsschutzklage erhoben.

Landrat Dusch sah durch den Schritt das Vertrauensverhältnis zu seinem Stellvertreter als belastet an. Der Behördenchef entzog Peter die Leitung seines Dezernats. Seitdem erstreckt sich die Tätigkeit des Vize auf Aufgaben als erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats.

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