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Dusch entmachtet Peter

Streit im Rastatter Landratsamt: Prozess verschoben

Im Rastatter Landratsamt hängt der Haussegen schief zwischen Landrat Christian Dusch und seinem Stellvertreter Jörg Peter. Ein Termin vor dem Karlsruher Arbeitsgericht musste jetzt aber verschoben werden.

Eingangsbereich des Landratsamtes Rastatt.
Jörg Peter klagt gegen seine Abberufung als erster Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs. Foto: Dominik Schneider

Das berufliche Verhältnis zwischen Landrat Christian Dusch (CDU) und seinem Stellvertreter Jörg Peter (CDU) bleibt weiter in der Schwebe. Am Donnerstag war eigentlich vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe ein Gütetermin angesetzt, in dem eine mögliche Annäherung in dem Streit um die Entmachtung Peters ausgelotet werden sollte.

Der Termin wurde aber verschoben, da sich laut Gericht der Landrat-Vize kurzfristig einen Rechtsanwalt an die Seite geholt hat, der allerdings am Donnerstag verhindert war.

Wie berichtet, klagt der 60-jährige Erste Landesbeamte gegen seine Abberufung als erster Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Diese 2013 neu geschaffene Führungsaufgabe erledigte Peter auch auf Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags mit dem Landkreis auf Geringfügigkeitsbasis.

Streit im Rastatter Landratsamt: Kündigungsschutzklage erhoben

Der Zusatzjob beschert ihm ein zusätzliches monatliches Salär von 450 Euro pro Monat. Im Zuge der vom Kreistag beschlossenen Neuordnung beim AWB kündigte die Kreisverwaltung auch den 450-Euro-Job zum 31. Dezember dieses Jahres. Dagegen hat Peter Kündigungsschutzklage erhoben.

Landrat Dusch sah durch den Schritt das Vertrauensverhältnis zu seinem Stellvertreter als belastet an. Der Behördenchef entzog Peter die Leitung seines Dezernats. Seitdem erstreckt sich die Tätigkeit des Vize auf Aufgaben als Erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats.

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