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Verfahren geht in nächste Runde

Weiterer Klärungsbedarf bei Baumsturz-Prozess in Rastatt

Muss das Land Schmerzensgeld an einen 48-jährigen Mann bezahlen? Auf der Terrasse des Parkrestaurants in Rastatt, das dem Land gehört, hatte ihn bei einem Sturm im Juli 2021 eine umstürzende Linde schwer verletzt.

Morsch: Die abgebrochene Linde beim „Parkrestaurant“ am Tag nach dem Sturm.
Die abgebrochene Linde beim „Parkrestaurant“ am Tag nach dem Sturm. Foto: Frank Vetter

Ein 48-jähriger Mann ist im Juli vergangenen Jahres bei einem plötzlich aufkommenden Sturm von einer umstürzenden Linde auf der Terrasse des Parkrestaurants in Rastatt getroffen und schwer verletzt worden.

Er hat das Land als Eigentümer des Grundstücks auf Schmerzensgeld verklagt – es sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, ansonsten wäre der Unfall zu verhindern gewesen, lautet sein Vorwurf.

Am Donnerstag stand nun ein Verkündungstermin am Landgericht Baden-Baden an, doch ein Urteil ist noch nicht gesprochen. Es besteht weiterer Klärungsbedarf; im Beweiserhebungsverfahren werden dazu drei Zeugen gehört, wie Richterin Annette Zeller auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte.

Offene Fragen nach Experten-Begutachtung

Letztmals hatte eine Experten-Begutachtung der Linde offenbar im August des Vorjahres stattgefunden. Ob und inwieweit waren zum damaligen Zeitpunkt Schäden an dem Baum festzustellen? Hat das Land seiner Kontrollpflicht Genüge getan oder wäre mehr geboten gewesen? Welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen?

Dies sind wesentliche Fragen, die die Justiz beschäftigen. Konkret geht es auch darum, inwieweit der Baum in Augenschein genommen wurde und welche Maßnahmen veranlasst oder empfohlen worden sind, ob diese ausgeführt und geprüft wurden und später eine nochmalige Besichtigung stattgefunden hat.

Am Abend des 26. Juli 2021 jedenfalls riss der Sturm die um das Jahr 1850 gesetzte Linde – 24 Meter hoch, mit einem Stammdurchmesser von rund einem Meter – auf einer Höhe von etwa 4,70 Metern vom Rumpf. Der 48-Jährige wollte gerade Schutz suchen und stand unter einem Sonnenschirm, als es passierte.

Zum Auftakt des Prozesses im April war er noch immer arbeitsunfähig; drei Rückenwirbel gebrochen – zwei wurden versteift – , das Bein unterhalb des Knies mehrfach gebrochen, eine Gelenksprengung an der Schulter, Prellungen und Stauchungen: So habe die Diagnose gelautet.

Prozess soll im Juli fortgesetzt werde

Der Vorwurf: 80 Prozent des Baum-Inneren seien morsch gewesen, Fotos dokumentierten, wie ausgehöhlt der Stamm war. Das passiere nicht innerhalb eines Jahres; bei einer intensiveren Kontrolle hätte man das festgestellt und die Fällung angeordnet.

Der Anwalt des Landes indes sagte, dass es angesichts der Erkenntnisse durch den Baumkontrolleur schlicht keinen Anlass gegeben habe, an eine Fällung der Linde zu denken, weil es keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Standsicherheit gegeben habe. Der Fortsetzungstermin ist auf 7. Juli terminiert.

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