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Gericht beauftragt Gutachter

Muss das Land für das Unglück auf der Terrasse des Rastatter Parkrestaurants haften?

Eine bei einem Unwetter umgestürzte Linde hatte im Sommer 2021 einen Gast auf der Terrasse des Rastatter Parkrestaurants schwer verletzt. Nun wird ein Gutachter eingeschaltet.

die umgeknickte alte Linde vor dem Rastatter Parkrestaurant
Blick in den Stamm: Die alte Linde vor dem Parkrestaurant war innen hohl. Foto: Swantje Huse

Der Schmerzensgeld-Prozess am Landgericht Baden-Baden um eine auf der Terrasse des Rastatter Parkrestaurants umgestürzte Linde geht in eine weitere Runde. Die zuständige Zivilkammer unter Vorsitz von Richterin Annette Zeller beschloss am Donnerstag, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.

Das Gericht befasst sich mit den Folgen des Unwetters am 26. Juli 2021. Damals brach auf der Terrasse der Stamm einer rund 170 Jahre alten Linde in vier Metern Höhe entzwei und verletzte einen Gast schwer. Das 48-jährige Opfer verklagt das Land Baden-Württemberg auf 60.000 Euro Schmerzensgeld und 12.000 Euro Entschädigung für Verdienstausfall.

Wie musste die Linde in Rastatt kontrolliert werden?

Zu klären ist, ob das Land Baden-Württemberg seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und damit den Unfall billigend in Kauf genommen hat. Im Detail geht es um die Frage, in welchem zeitlichen Abstand und in welcher Form die Linde hätte kontrolliert werden müssen. 

Zuletzt hatte der beauftragte Kontrolleur den Baum am 7. August 2020 unter die Lupe genommen. Und eigentlich sollte die Linde wieder im zweiten Quartal 2021 untersucht werden. Doch dazu kam es nicht.

Bei der bisherigen Beweisaufnahme hatten die befragten Experten zu erkennen gegeben, dass es keinen Hinweis auf Gefährdung der Standsicherheit des Baums gegeben habe.

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