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Fahrgastrechte

9-Euro-Ticket: Welche Rechte Fahrgäste bei Verspätungen und überfüllten Zügen haben

Die S-Bahn hat Verspätung, in der Regionalbahn ist wegen Überfüllung kein Zustieg mehr möglich: Dürfen Fahrgäste mit 9-Euro-Ticket in solchen Fällen in den ICE umsteigen? Die Bahn klärt auf.

Fahrgäste steigen im Berliner Hauptbahnhof in einen ICE der Deutschen Bahn.
Mit dem 9-Euro-Ticket in den ICE: Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof ist das erlaubt. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Das lange Pfingstwochenende galt als erster Stresstest für das 9-Euro-Ticket. Auf etlichen beliebten Bahnstrecken herrschten teilweise chaotische Verhältnisse.

Überfüllte Züge konnten nicht alle Passagiere aufnehmen, Menschen mit Fahrrädern oder Kinderwagen mussten draußen bleiben. Für den nächsten Brückentag erwartet der Fahrgastverband Pro Bahn wieder einen hohen Andrang an den Bahnhöfen.

Welche Rechte Fahrgäste mit dem 9-Euro-Ticket bei Verspätungen, überfüllten Zügen und Zugausfällen haben, hat unser Redaktionsmitglied Marie Orphal zusammengefasst.

Dürfen Reisende mit 9-Euro-Ticket bei Verspätungen und Zugausfällen auf Fernverkehrszüge umsteigen?

Grundsätzlich ja. Die Deutsche Bahn schreibt dazu: „Für Zugausfälle und Verspätungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte.“ Das heißt: Wenn Verspätungen oder Ausfälle von Nahverkehrszügen zu einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten führen, dürfen Reisende mit 9-Euro-Ticket einen Fernverkehrszug nutzen. Vor dem Einsteigen sollte man ein Ticket für den ICE, IC oder EC, mit dem man fahren will, kaufen. Die Fahrkosten kann man sich im Nachhinein erstatten lassen.

Dürfen die Fahrgäste für die komplette Reiseroute auf den Fernverkehr ausweichen oder nur für einen Teil?

Aus den gesetzlichen Fahrgastrechten geht das nicht eindeutig hervor. Die Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass die Regel für die komplette Strecke gilt. Bei der DB ist man sich zunächst unsicher. Eine Sprecherin der Bahn stellt schließlich klar: „Maßgeblich ist in diesem Fall die Verspätung am endgültigen Zielbahnhof der Reise.“ Ein Beispiel: Ein Fahrgast will mit dem 9-Euro-Ticket von Karlsruhe nach Sylt fahren. Der erste Umsteigebahnhof ist Heidelberg. Die S-Bahn von Karlsruhe nach Heidelberg hat eine halbe Stunde Verspätung. Der Passagier würde in Heidelberg seinen Anschlusszug nach Frankfurt verpassen. Die Bahn-App DB Navigator zeigt an, dass er dadurch eine Stunde später als geplant auf Sylt ankäme. Die Verspätung am Zielbahnhof beträgt also mehr als 20 Minuten. Nach Angaben der DB darf er in diesem Fall die komplette Route von Karlsruhe nach Sylt im Fernverkehr zurücklegen. Die DB rät, als Nachweis einen Screenshot von der angezeigten Verspätung in der DB-App zu machen.

Wie können Reisende sich ihr Geld für das Fernverkehrsticket zurückholen?

Über das Service-Center Fahrgastrechte. Wer sein Ticket online gekauft hat, kann sich den Preis online erstatten lassen, entweder über www.bahn.de oder über die App DB Navigator. Man kann die Entschädigung auch per Post über ein Fahrgastrechte-Formular beantragen. Das Formular gibt es an der DB-Information, im DB-Reisezentrum sowie online zum Herunterladen.

Dürfen Passagiere auf den Fernverkehr ausweichen, wenn der Nahverkehrszug überfüllt ist?

Das ist nicht eindeutig geregelt. Voraussetzung ist nach Angaben der DB, dass der Fahrgast vor dem Einsteigen ein Fernverkehrsticket gekauft hat. Ob die Bahn den Ticketpreis erstattet, prüfe man im Einzelfall.

Dürfen Reisende in überfüllten Zügen in der ersten Klasse sitzen?

Nein. Das 9-Euro-Ticket gilt nur für die zweite Klasse. Doch die Meinungen darüber gehen auseinander. Linken-Chefin Janine Wissler fordert, die erste Klasse in überfüllten Zügen für alle Passagiere zu öffnen. Der Landeschef des Verkehrsclubs VCD, Matthias Lieb, sieht das kritisch. Die Fahrgäste in der ersten Klasse würden ja nicht für neun Euro fahren. „Sie bezahlen den höheren Fahrpreis, damit sie mehr Platz und mehr Ruhe haben“, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“. Wenn gar niemand in der ersten Klasse sitze, könne das aber vielleicht einmal eine Notlösung sein.

Welche Rechte haben Fahrgäste, die wegen überfüllten Zügen oder Zugausfällen nachts stranden und nicht mehr wegkommen?

Dass Passagiere wegen Überfüllung nicht in den letzten Zug des Tages zusteigen können, dürfte die Ausnahme sein, sagt die DB-Sprecherin. „Erste und letzte Züge sind die Fahrten mit der schwächsten Auslastung.“ Wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt, stelle die Bahn einen Bus oder ein Taxi zur Verfügung oder organisiere ein Hotel für die Passagiere.

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