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Träger informiert

Baden-Württemberg kippt Maskenpflicht in Pflegeheimen und der Behindertenhilfe

Die umstrittene Maskenpflicht in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe ist in Baden-Württemberg gekippt worden. Die Träger können über die Umsetzung nun selbst entscheiden.

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg.
In Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe hat das Land Baden-Württemberg die Maskenpflicht gekippt. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Baden-Württemberg kippt auf eigene Faust die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, man habe die Einrichtungen am Freitag per Brief über diese Neuerung informiert. Die Heime sowie die Einrichtungen der Behindertenhilfe könnten ab sofort selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsräumen zum Schutz gegen das Coronavirus festhalten wollen.

„Vertretbare Abschaffung“

Der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. „Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“, sagte Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen. Die Beschäftigten müssen dagegen weiter eine FFP2-Maske tragen.

Lebenshilfe und Hagsfelder Werkstätten klagen

Einrichtungen der Behindertenhilfe wie die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten und die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften aus Karlsruhe. hatten in den vergangenen Wochen das Gesetz kritisiert und gemeinsam Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch die Bühler Lebenshilfe hatte sich scharf gegen das Gesetz gewandt. Für Menschen mit Behinderung in Wohnheimen war das Tragen einer Maske seit 1. Oktober Pflicht.

Die FDP nannte die Erleichterung für Heimbewohner „längst überfällig“. Lucha hätte dies schon vor fast zwei Monaten entscheiden können. „Das hätte Pflege- und Behinderteneinrichtungen viel Ärger erspart und Verdruss über die Politik vermieden“, sagte Sozialexperte Jochen Haußmann.

Viele Proteste

Der Minister hatte sich seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. Oktober gegen die Regelung ausgesprochen. Diese legt fest, dass die Maske von den Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden muss und nur in deren eigenen Zimmern abgenommen werden darf. Das sei nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu vereinbaren, argumentierte der Grünen-Politiker immer wieder. Auch Einrichtungen und deren Träger hatten dagegen protestiert.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist irritiert über die Entscheidung des Landes. „Ohne Zweifel ist die Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner ein unzumutbarer Eingriff in ihre Grundrechte“, sagte der Chef der Stiftung, Eugen Brysch. Doch die groteske Vorschrift ist Teil eines Bundesgesetzes. Deswegen kann ein Bundesland nicht eigenmächtig davon abweichen. Steckten sich viele Bewohner an, „liegt der schwarze Peter bei den Betreibern“. Brysch forderte die Ampel-Koalition auf, das Gesetz zu ändern.

Flexible Handhabung bei hoher Inzidenz

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart verweist in seinem Brief darauf, dass „insbesondere bei hoher regionaler Inzidenz oder akuten Ausbruchsgeschehen den Bewohnenden das Tragen einer Maske auch innerhalb der Wohngruppen empfohlen werden sollte, sofern dies toleriert wird“. Lucha verwies darauf, dass das Bundesarbeitsministerium auch bei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Klarstellung gemacht habe. Auch da gebe es nun „Auslegungsspielräume, was die Maskenpflicht angeht, damit soziale Teilhabe und Gemeinschaftsaktivitäten auch für Menschen mit hohem Schutzbedarf möglich sind“.

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