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Bund setzt auf Hotspot-Regelung

Baden-Württemberg scheitert mit Vorstoß für längere Corona-Regeln

Baden-Württemberg ist mit einigen anderen Ländern damit gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln samt Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen noch einmal um vier Wochen zu verlängern.

Eine Frau klebt ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Zutritt nur mit FFP2 Maske“ an eine Glastür am Eingang eines Geschäfts in der Innenstadt. Niederbayern verschärft angesichts steigender Infektionszahlen seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. +++ dpa-Bildfunk +++
Baden-Württemberg und vier weitere Bundesländer wollen die aktuellen Corona-Regeln inklusive der Maskenpflicht zunächst beibehalten. Foto: Armin Weigel picture alliance/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länder-Kollegen, der Antrag von Baden-Württemberg, Bayern und weiteren drei Ländern sei abgelehnt worden. Lauterbach lehnte auch die Forderung aus dem Südwesten und vieler Länder ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. „Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht“, sagte der SPD-Politiker.

Er forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. „Die Länder haben das Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach.

Die grün-schwarze Landesregierung im Südwesten hält die Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz dagegen für nicht umsetzbar – weder auf Landes- noch auf Kreisebene sei das rechtlich sicher anwendbar. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr, hieß es in Koalitionskreisen.

Landesregierung bespricht weiteres Vorgehen

Das würde bedeuten, dass – wie schon erwartet – nach der Übergangsfrist bis zum 2. April so gut wie keine Schutzmaßnahmen mehr verhängt werden. An diesem Dienstagmorgen beraten die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss das weitere Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden.

Lauterbach erklärte am Montag, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.

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