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Nur mit FFP2-Maske

Baden-Württemberg verschärft Maskenpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Ab sofort dürfen in der Corona-Krise Bewohner in Pflegeheimen und Patienten in Krankenhäusern in Baden-Württemberg nur noch mit FFP2-Maske besucht werden.

Besucher und Besucherinnen müssen während ihres gesamten Aufenthalts in den Einrichtungen nun wieder eine FFP2-Maske tragen statt nur einer medizinischen Maske.
Besucher und Besucherinnen müssen während ihres gesamten Aufenthalts in den Einrichtungen nun wieder eine FFP2-Maske tragen statt nur einer medizinischen Maske. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Aufgrund der immer dramatischeren Corona-Lage gelten im Südwesten nun strengere Regeln in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch der dpa mitteilte.

Besucher und Besucherinnen müssen während ihres gesamten Aufenthalts in den Einrichtungen nun wieder eine FFP2-Maske tragen statt nur einer medizinischen Maske. Bei Kindern bis 14 reicht noch eine medizinische Maske.

Auch Pflegekräfte, die Kontakt zu Patienten haben, müssen ab sofort FFP2-Masken tragen. In den Zimmern geimpfter Bewohner oder gar im Freien darf die Maske in Pflegeheimen nicht mehr abgelegt werden.

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