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Störungen erwartet

Bahnstreik trifft die Region: Was Reisende und Pendler wissen müssen

Wer ab Mittwochabend mit Bahnen in unserer Region unterwegs ist, muss mit unangenehmen Überraschungen rechnen: Von Verspätungen bis Zugausfällen ist alles möglich – aber nicht auf allen Strecken.

Der bevorstehende Streik der Gewerkschaft GDL wird auf einer Werbetafel vor dem Hamburger Hauptbahnhof angezeigt. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer ruft ihre Mitglieder zu einem 20-stündigen Warnstreik bei der Bahn ab Mittwochabend auf.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat ihre Mitglieder zu einem 20-stündigen Warnstreik bei der Bahn ab Mittwochabend aufgerufen. Das wird für Bahnkunden und andere Fahrgäste auf den DB-Strecken in der Region nicht folgenlos bleiben. Foto: Bodo Marks /dpa

In den Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn setzt die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gleich am Anfang ihre schärfste Waffe ein: Sie hat ihre Mitglieder zu 20-stündigen Warnstreiks aufgerufen. Die Deutsche Bahn (DB) rechnet deswegen mit einem Ausfall von mehr als 80 Prozent aller Fahrten im Fernverkehr bis 18 Uhr an diesem Donnerstag.

Laut DB werden einzelne Züge noch vor Beginn des Warnstreiks am Mittwochabend um 22 Uhr aus dem Verkehr genommen werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Züge nach Streikende dort seien, wo sie gebraucht würden. Unter anderem werden Lokführer, Zugbegleiter, Werkstattbeschäftigte und Fahrdienstleiter ihre Arbeit niederlegen. Aber auch die Mitarbeiter an den Stellwerken auf den Bahnstrecken, die andere Verkehrsunternehmen nutzen.

Spürbare Einschränkungen im Regionalverkehr

Das wird Folgen für den Verkehr in der Region haben. Was müssen Reisende auf den Bahnstrecken über den Streik wissen, welche Verbindungen fallen aus, wo kann man sich aktuell informieren? Und welche Rechte haben Kunden der Deutschen Bahn und von Verkehrsverbünden in unserem Verbreitungsgebiet? Unsere Redaktion hat dazu die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Als drittgrößter Verkehrsverbund in Baden-Württemberg ist der Karlsruher Verkehrsverbund besonders wichtig in der Region. Innerhalb des KVV bedient die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) viele Linien. Wie wird sich der GDL-Streik auf sie auswirken?
Da die AVG auch Stellwerke und andere Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzt und Fahrpersonal der Bahn-Tochter DB Regio einsetzt, ist ihr Stadtbahnverkehr entsprechend stark betroffen. Bereits vor dem Beginn des Warnstreiks kann es ab etwa 20 Uhr zu Zugausfällen kommen, da der Bahnbetrieb nach AVG-Angaben „bis zum Beginn der Arbeitsniederlungen sicher heruntergefahren werden muss“. Nach dem Streikende am Donnerstagabend müsse man ebenfalls weiter mit Zugausfällen rechnen, bis der Bahnverkehr wieder regulär hochgefahren ist.
Welche Verbindungen sind konkret betroffen?
Die stärksten Einschränkungen wird es bei den Stadtbahnlinien S41 und S42 im Raum Heilbronn geben: Sie werden komplett eingestellt. Einen Schienenersatzverkehr wird es laut AVG nicht geben, jedoch würden die Stadtwerke Heilbronn einen Pendelverkehr mit Stadtbahnen bereitstellen. Für die Linien S31, S32, S5, S51, S52, S6, S7, S71, S8 und S81 gilt: Es könnten einzelne Fahrten ausfallen. Zudem seien auch „erhebliche Einschränkungen“ des Verkehrs möglich, wenn Fahrdienstleiter der DB dem Streikaufruf folgen. Auf der Stadtbahnlinie S4 soll laut dem Unternehmen in der Zeit des Streiks ein „Großteil des Angebots“ fortbestehen.
Wie können sich die AVG-Kunden aktuell informieren?
Das Unternehmen verspricht, die Fahrtausfälle rechtzeitig in die Online-Auskunftssysteme einzugeben und empfiehlt, vor dem Fahrtantritt die Verbindungen zu prüfen, zum Beispiel in der elektronischen Fahrplanauskunft oder im Abfahrtsmonitor. Außerdem wird die AVG alle aktuellen Informationen stets über den Meldungsticker auf ihrer Homepage pflegen.
Wird es bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe Probleme geben?
Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sind von dem Warnstreik der GDL nicht betroffen. Alle Bus- und Trambahnlinien (sowie die Stadtbahnlinie S2) der VBK verkehren regulär.
Was haben die Kunden des Verkehrsverbundes Pforzheim Enzkreis (VPE) zu erwarten?
Das VPE-Gebiet ist ebenfalls von den Auswirkungen des Streiks betroffen. Auf jeden Fall gilt das für die Nagoldtalbahn zwischen Pforzheim bis Calw. Nach Angaben des Unternehmens wirken sich die Arbeitsniederlegungen außerdem voraussichtlich auf folgende Linien aus: RE2 (Karlsruhe - Konstanz), RE7 (Karlsruhe-Basel) und RB26 (Offenburg - Freiburg). Hier informiert der VPE über weitere beeinträchtigte Verbindungen.
Ist die Verkehrsgesellschaft Go-Ahead in der Region betroffen?
Möglicherweise ja. Das Tarifpersonal bei Go-Ahead in Baden-Württemberg wird entsprechend geltender Tarifverträge mit der GDL vergütet, aber Go-Ahead wird aktuell von der GDL nicht bestreikt. „Unsere eigenen Tarifverhandlungen fangen jetzt erst an“, sagt Sprecherin Daniela Birnbaum. Auswirkungen über Streiks im DB-Netz seien dennoch möglich. Laut Go-Ahead kann es zu einzelnen Zugausfällen und Verspätungen kommen, man wisse aber noch nichts Genaueres. Auf der Webseite des Unternehmens können sich Kunden über die aktuellen Fahrplanabweichungen informieren. Mittwochmittag waren dort keine streikbedingten Auswirkungen verzeichnet.
Wie sieht es bei der SWEG aus?
Die SWEG ist nicht direkt betroffen, „da es sich um einen Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Deutschen Bahn handelt“. Nach Angaben der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH kann es aber „theoretisch zu Störungen kommen, falls sich DB-Fahrdienstleiter dem Streik anschließen“. In solchen Fällen würden auf den betroffenen Streckenabschnitten keine Züge fahren können.
Was macht man, wenn man eine Fahrkarte für den Streiktag gekauft hat?
Wenn ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt, können Sie Ihr Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ) erklärt, gilt das für die gesamte Reise, selbst wenn nur ein Teil davon betroffen sein sollte. Also wenn zum Beispiel von drei gebuchten Zügen nur einer ausfällt.
Ich könnte also mein Ticket auch später nutzen?
Ja, wenn man seine Reise verschieben kann, gilt das Ticket weiterhin für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch an einem anderen Tag und mit einer geänderten Streckenführung. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Ich wollte am Mittwochabend fahren. Kann ich meine Bahnfahrt vorverlegen, um nicht vom Streik betroffen zu sein?
Ja. Im Rahmen einer Sonderkulanz kann man in diesem Fall im Laufe des Mittwochs fahren. Es wird empfohlen, die Reise möglichst früh anzutreten, um vor Streikbeginn um 22 Uhr an dem Zielort sicher anzukommen.
Was machen Reisende, die am Streik-Tag unterwegs sind, wenn es zu Zugverspätungen kommt?
Wird der Zug absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann. Generell sollten betroffene Reisende sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen. 
Was macht man, wenn der Zug nicht weiterfährt?
Wer unterwegs strandet, hat Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder bei Zugausfällen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Verspätungen von Mitarbeitern der Unternehmen bestätigen zu lassen. Alternativ sollte man Belege sammeln, bevor man die Reise abbricht. Also zum Beispiel Fotos von Anzeigetafeln machen, auf denen der Ausfall des Zugs steht, oder Screenshots in der App. Mit diesen Belegen und einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens kann man anschließend im Internet oder in einem Servicecenter die Reise reklamieren.
Was gilt, wenn man wegen des Zugausfalls bei einem Streik seinen Flug verpasst?
Wichtig ist bei dieser Frage, wo man die Bahntickets gebucht hat. Bei Flügen mit einem so genannten Rail-and-Fly-Ticket ist die Airline Ihr Ansprechpartner. Denn die Zugfahrt zum Flughafen beziehungsweise zurück nach Hause ist Teil der Flugbuchung. Die Airline muss also für Ersatzbeförderung sorgen. Hat man Zugtickets zum Flughafen separat gebucht, muss man auf eigene Faust nach Alternativen suchen. Wenn durch einen Zugausfall ein gebuchter Flug verpasst wird, haftet die Bahn nicht für mögliche Kosten.
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