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Corona-Verordnung

Mit „Booster“-Impfung entfällt Testpflicht in der Gastro in Baden-Württemberg

Bund und Länder haben deutlich schärfere Regeln beschlossen. Nun geht Baden-Württemberg einen großen Schritt weiter: Geimpfte und Genesene dürfen nur noch getestet in Restaurants oder Zoos, es wird Geisterspiele geben – aber auch Vorteile nach der „Boosterimpfung“.

Blick in den Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Blick in den Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archiv

Baden-Württemberg will mit besonders scharfen Einschränkungen und Verboten die vierte Corona-Welle brechen und die Pandemie eindämmen. Die neuen Corona-Regeln gelten schon von diesem Samstag an und schränken auch den Alltag von etlichen Geimpften und Genesenen im Südwesten so stark ein wie bislang kaum sonst in der Republik.

Unter anderem muss künftig für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio und den Skilift ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind.

Eine Sonderregel gibt es hier für „Booster“-Geimpfte. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten und Diskotheken geschlossen.

Kein aktueller negativer Corona-Test in der Gastro für Geboosterte

Für Menschen mit Auffrischungsimpfungen wird es Vorteile geben, kündigte das Land am Freitagabend an. Wer schon eine „Booster-Impfung“ gegen Corona habe, für den entfalle die Testpflicht, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“

Nach der neuen Verordnung sollen Veranstaltungen jeglicher Art künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen.

„Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt“, teilte das Staatsministerium mit. Die Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart und TSG 1899 Hoffenheim müssen ihre Heimspiele an diesem Wochenende bereits vor fast leeren Rängen austragen.

Beschlüsse von Bund und Ländern am Donnerstag

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Die Beschlüsse reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G-Regelungen für den landesweiten Einzelhandel.

Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Allerdings dämpfte der Landesapothekerverband bereits die Erwartungen an einen schnellen Erfolg. „Für den Moment fehlen uns noch viele Details zur fachlichen und rechtlichen Ausgestaltung dieses Vorhabens“, sagte Tatjana Zambo, die Präsidentin des Landesapothekerverbands.

Auch nähmen die Schulungsmaßnahmen Zeit in Anspruch. Ebenfalls beschlossene Sache: Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten, außerdem gibt es am Silvester- und am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

Mit seinen scharfen Vorgaben unter anderem zu 2G plus (getestete Genesene und Geimpfte) für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 750 Besuchern geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Kretschmann verweist auf Lage in den Intensivstationen

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante.

„Wir sind mittendrin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus“, sagte er. „Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig.“ Das treffe auch Geimpfte und Genesene, „weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind“, wie Kretschmann sagte.

Verfügbarkeit von Intensivbetten in Baden-Württemberg (Zeitreihe, Corona, Gesundheit, Krankenhaus, Klinik) aktualisiert sich automatisch

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnet die Testpflicht als „Lockdown durch die Hintertür“. Landeschef Fritz Engelhardt sagte in Stuttgart, spontane Gasthaushausbesuche seien unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehle.

Die Regelung sei außerdem unverhältnismäßig. „Unsere Branche ist zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen. Sichere Gasthausbesuche sind – zumal unter 2G-Bedingungen – problemlos möglich.“ Der Branchenverband rechnet damit, dass in den kommenden Tagen sehr viele Betriebe im Land schließen und ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken.

Weitere Hilfen für Unternehmen versprochen

Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte den bereits angeschlagenen Unternehmen weitere Hilfen zu. „Vor uns liegen weitere schwierige Monate, in denen wir Unternehmen und Beschäftigte erneut konsequent unterstützen werden“, sagte sie. Die Ministerin forderte aber auch Nachbesserung bei der vom Bund angekündigten weiteren Stufe der Überbrückungshilfe.

Die SPD warnte mit Blick auf Kultur und Gastro vor den finanziellen Folgen der neuen Regelungen: „Wenn die Landesregierung Gastronomie- und Kulturbetriebe zur Einhaltung von 2G plus verpflichtet, wird es sich für viele Betriebe endgültig nicht mehr rechnen, ihre Türe für Gäste zu öffnen“, sagte SPD-Wirtschaftsexperte Boris Weirauch.

Die Landesregierung müsse dafür sorgen, dass Betriebe für die Dauer der aktuellen Maßnahmen eigenständig schließen können, ohne dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden.

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