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Gesundheitsministerium

Corona-Regeln für infiziertes Klinik-Personal in Baden-Württemberg gelockert

Medizinisches Personal in baden-württembergischen Kliniken kann ab kommendem Montag unter bestimmten Voraussetzungen früher aus der Corona-Quarantäne zurückkehren.

Eine Pflegekraft geht auf einer Intensivstation über den Flur.
Die neue Regelung gilt lediglich bei Personalmangel in den Kliniken in Baden-Württemberg. (Symbolbild) Foto: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild

Beschäftigte in Kliniken in Baden-Württemberg mit einer Corona-Infektion dürfen künftig unter Umständen wieder früher zurück zur Arbeit. Bisher gilt für medizinisches Personal ein Tätigkeitsverbot von 15 Tagen nach einem positiven Testergebnis.

Künftig sollen Einrichtungen infizierten Beschäftigten im Einzelfall bereits nach sechs Tagen wieder erlauben dürfen, zurück zur Arbeit zu kommen, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mitteilte.

Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ab dem sechsten Tag nach dem positiven Virusnachweis keine typischen Symptome mehr aufweisen. Auch müssen sie eine Maske tragen und sich selbst auf mögliche Symptome überwachen. Nach Angaben eines Sprechers ist Freitesten nicht nötig.

Regelung gilt nur bei Personalmangel

Eine Einrichtung kann von der Regelung zudem nur dann Gebrauch machen, wenn sonst aufgrund eines Personalmangels die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre.

Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Die Kliniken im Land hätten sich ein solches Vorgehen ausdrücklich gewünscht, teilte das Ministerium mit.

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