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Ab Montag

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Weitreichende Lockerungen für Geimpfte

Für vollständig geimpfte Menschen und Genesene werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten weitgehend aufgehoben.

Apotheken in Deutschland noch nicht wieder Corona-Impfzertifikate ausstellen.
Wer ein Impfzertifikat in Baden-Württemberg hat, hat künftig kaum noch Beschränkungen. Foto: Christophe Gateau/dpa

So gibt es ab kommendem Montag etwa keine Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenzen für private Feiern mehr. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die das Staatsministerium in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart veröffentlichte.

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss in Zukunft in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.

Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, Museen, beim Friseur sowie bei Restaurantbesuchen, Theateraufführungen und Konzerten in Innenräumen.

Für Gäste von Clubs und Diskotheken ist ein negativer PCR-Test erforderlich.

Fußballstadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals dürfen den Angaben nach bis zu einer Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen.

Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zur Hälfte ausgelastet werden - beziehungsweise mit maximal 25.000 Menschen. Im letzteren Fall müssen Besucher ebenfalls einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.

Inzidenzstufen entfallen, Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben

Ab Montag entfallen zudem die bislang geltenden Inzidenzstufen. Das heißt: Die Regeln gelten in ganz Baden-Württemberg, unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort.

Erhalten bleiben aber Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Maskenpflicht.

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