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Neue Corona-Verordnung ab Montag

PCR-Testpflicht in Baden-Württemberg kommt nur für Clubs und Diskotheken

Die Corona-Inzidenz steigt und steigt. Baden-Württemberg öffnet trotzdem massiv, Ungeimpfte müssen sich dafür nun öfters testen lassen. Wirklich streng wird es aber nur für die Clubs.

Die farbig beleuchtete Discokugel dreht sich über der Tanzfläche in der geschlossenen Diskothek Zenit.
Anders als zunächst angekündigt, wird es eine PCR-Testpflicht ab Montag nur in Clubs und Diskotheken geben. Foto: Jens Büttner/dpa

Im Kampf gegen Corona soll in Baden-Württemberg künftig nur in Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.

In allen anderen Bereichen wie etwa der Kultur, der Gastronomie und Friseurläden soll künftig ein günstigerer Antigen-Schnelltest ausreichen. Zunächst hieß es, dass überall dort, wo in Innenräumen Abstand unmöglich ist - etwa auch bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten - Ungeimpfte künftig einen PCR-Test vorweisen müssen.

Ab Montag tritt im Südwesten eine neue Corona-Verordnung in Kraft - und damit vollzieht das Land eine Kehrtwende im Kampf gegen die Pandemie. Die Sieben-Tage-Inzidenz, auf die alle seit Ausbruch der Pandemie starren, verliert ihre Bedeutung - zumindest als einziger Gradmesser für Einschränkungen.

Künftig sollen zudem Personenobergrenzen für Versammlungen und Veranstaltungen wegfallen. Dafür gilt nun die 3G-Regel - die neuen Freiheiten gibt es fortan nur für diejenigen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll am Samstag verkündet werden.

Maximale Personenzahl in Fußballstadion und bei Kulturveranstaltungen im Freien

Fußballstadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie etwa Festivals dürfen demnach bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent ausgelastet werden - beziehungsweise mit maximal bis zu 25.000 Menschen.

Das Landesgesundheitsamt werde von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems abgeben, bei der neben der Sieben-Tage-Inzidenz die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe berücksichtigt werden, teilte das Ministerium weiter mit. Entsprechend behalte sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Wir richten künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren.
Manne Lucha, Gesundheitsminister

„Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Selbstverständlich werde die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für das politische Handeln spielen. „Allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“ Ziel sei es, vor die Lage zu kommen.

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